Teilzahlung; Abzahlung; Rate; Quote; Teilbetrag; Anteil; Disagio; Skonto; Vergünstigung; Rabatt; Preisnachlass; Nachlass; Ausgabeabschlag
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Ab|schlag ['apʃla:k], der; -[e]s, Abschläge ['apʃlɛ:gə]:1. Minderung eines Preises um einen bestimmten Betrag:
[einem Käufer] einen Abschlag gewähren.
2. Teil einer zu leistenden Zahlung:
jmdm. einen Abschlag [auf sein Gehalt] zahlen.
3. (Fußball) das Schlagen des Balls aus dem Strafraum ins Spielfeld, bei dem der Torwart den Ball aus der Hand fallen lässt und ihn dann mit dem Fuß tritt:
seine Abschläge sind zu kurz.
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Ạb|schlag 〈m. 1u〉
1. Abholzung
3. Abzugskanal der Mühle
4. Teillohn, Vorschuss
5. Preisnachlass (Preis\Abschlag)
6. 〈Typ.〉 Probedruck
● auf \Abschlag auf Raten, mittels Teilzahlung
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Ạb|schlag, der; -[e]s, Abschläge:
1.
a) (Fußball) Abstoß des Torwarts aus der Hand;
c) (Golf) kleine rechtwinklige Fläche, von der aus bei jedem zu spielenden Loch mit dem Schlagen des Balles begonnen wird:
der Golfer ging am ersten A. in Position.
2.
a) (Kaufmannsspr.) Senkung eines Preises, Preisrückgang:
bei verschiedenen Waren ist ein A. [des Preises] festzustellen;
b) Disagio.
3. [zu veraltet abschlagen = (ratenweise) abzahlen] Abschlagszahlung, Teilzahlung, Rate:
ein A. auf den Lohn;
etw. auf A. kaufen, liefern.
4. (Prähist.) als Werkzeug benutzter, von Knollen des Feuersteins u. Flussgeröll abgeschlagener Teil:
herumliegende Abschläge und Knochensplitter.
5. (Fachspr.) Ableitung eines Wasserlaufs.
6. (Bergbau) freier Raum, der unter Tage abschnittweise durch Sprengarbeit entsteht.
7. (veraltet) abschlägiger Bescheid.
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Abschlag,
2) Sport: 1) Billard: die Richtung des Spielballs nach Berührung eines anderen Balls oder der Bande; 2) Fußball: das Wieder-ins-Feld-Spielen des abgefangenen Balls durch den Torhüter; der Ball wird mit dem Fuß aus der Hand »abgeschlagen«. Wirft er ihn mit der Hand ab, spricht man vom Handabwurf. (Abstoß); 3) Golf: englisch tee, ebene Markierung, jeweiliger Startplatz für das zu spielende Loch; 4) Hockey: Fortsetzung des Spiels in Höhe des Schusskreises nach einem Ausball über die Torlinie.
3) Vorgeschichte: ein vom Menschen von einem Kern abgeschlagenes Stück aus kieseligem Gestein (Silex). Die Oberseite eines Abschlags wird als Dorsalfläche, die Unterseite als Ventralfläche bezeichnet. Merkmale eines Abschlags sind Schlagflächenrest, Schlagpunkt, Bulbus (manchmal mit Schlagnarbe) und Schlagwellen. Abschläge wurden mit Schlagsteinen (harter Schlag), Schlaginstrumenten aus Geweih, Knochen oder Holz (weicher Schlag) oder meißelartigen Zwischenstücken (indirekter Schlag) hergestellt. Die verschiedenen Abschlagformen wurden in unterschiedlichen Abschlagtechniken hergestellt: Clactontechnik, Levalloistechnik, Klingentechnik (Klinge); Abschlagkulturen.
4) Wirtschaft: im Bankwesen auch Disagio, Agio; im Börsenwesen die Kursdifferenz, um die die Notierung einer Aktie an der Börse unmittelbar nach der Zahlung der Dividende oder dem Abgang eines Bezugsrechts auf junge Aktien niedriger liegt; im Handel auch Gutgewicht, eine Vergütung bei Warenkäufen für Gewichtsverluste, die durch das Auspacken oder Sortieren der Ware entstehen.
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Ạb|schlag, der; -[e]s, Abschläge [3: zu veraltet abschlagen = (ratenweise) abzahlen]: 1. a) (Fußball) Abstoß des Torwarts aus der Hand; b) (Hockey) Bully; c) (Golf) kleine rechtwinklige Fläche, von der aus bei jedem zu spielenden Loch mit dem Schlagen des Balles begonnen wird: der Golfer ging am ersten A. in Position. 2. a) (Kaufmannsspr.) Senkung eines Preises, Preisrückgang: bei verschiedenen Waren ist ein A. [des Preises] festzustellen; Den BMW kann man für 860 DM Aufpreis nun auch viertürig, den Ford für 1 355 DM A. auch zweitürig haben (ADAC-Motorwelt 10, 1983, 28); b) (Bankw.) Disagio. 3. Abschlagszahlung, Teilzahlung, Rate: ein A. auf den Lohn; etw. auf A. kaufen, liefern. 4. (Prähist.) als Werkzeug benutzter, von Knollen des Feuersteins u. Flussgeröll abgeschlagener Teil: herumliegende Abschläge und Knochensplitter. 5. (Fachspr.) Ableitung eines Wasserlaufs. 6. (Bergbau) freier Raum, der unter Tage abschnittweise durch Sprengarbeit entsteht. 7. (veraltet) abschlägiger Bescheid: „Nichts Gebratenes und Gesottenes“, legte Matthieu ihren A. aus (Jahnn, Nacht 82).
Universal-Lexikon. 2012.