Pro|be|druck 〈m. 1〉
1. 〈Buchw.〉 Probeabzug
2. 〈Tech.〉 versuchsweise ausgeübter Druck (auf ein Werkstück usw.)
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Pro|be|druck, der <Pl. -e> (Druckw.):
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Probedruck,
französisch Épreuve d'État [e'prœːv de'ta], grafische Technik: Abdruck von einer genormten Druckform unter bestimmten Druckbedingungen auf ein einheitliches Papier zur Prüfung von Druckfarben oder mit einheitlicher Druckfarbe zur Prüfung der Bedruckbarkeit eines Bedruckstoffs. Bei der Herstellung des Probedrucks muss eine festgelegte Farbmenge auf das Papier übertragen werden, die etwa der Menge entspricht, die beim Fortdruck mit einer Druckmaschine auf den Bedruckstoff gebracht wird. Infolge der einheitlichen, betrieblich festzulegenden Bedingungen (z. B. Druckgeschwindigkeit, -spannung) für den Probedruck sind reproduzierbare Ergebnisse bei der Prüfung möglich. Der Probedruck ermöglicht damit eine Kontrolle von Bildgestaltung und Farbgebung vor dem Auflagendruck.
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Universal-Lexikon. 2012.