unentgeltliche Zuwendung; Disagio; Skonto; Rabatt; Preisnachlass; Nachlass; Abschlag; Ausgabeabschlag; wohltätige Gabe; Gefallen; Wohltätigkeit; Benefiz; Wohltat
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Ver|güns|ti|gung [fɛɐ̯'gʏnstɪgʊŋ], die; -, -en:[finanzieller] Vorteil, den jmd. aufgrund bestimmter Voraussetzungen genießt:
soziale, steuerliche Vergünstigungen; Vergünstigungen bieten, gewähren, genießen; die bisherigen Vergünstigungen wurden ihr entzogen.
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Ver|gụ̈ns|ti|gung 〈f. 20〉 besonderer Vorteil, Vorrecht ● Kindern als Strafe \Vergünstigungen entziehen; wir genießen, haben in diesem Theater gewisse \Vergünstigungen; steuerliche \Vergünstigungen
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Ver|gụ̈ns|ti|gung, die; -, -en:
Vorteil, den jmd. aufgrund bestimmter Voraussetzungen genießt:
soziale, steuerliche -en;
-en bieten, gewähren, genießen.
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Ver|gụ̈ns|ti|gung, die; -, -en: Vorteil, den man aufgrund bestimmter Voraussetzungen genießt: soziale, steuerliche -en; -en bieten, gewähren, genießen; ... wobei er alle möglichen Leute belastete in der Hoffnung, sich -en zu verschaffen (Heym, Schwarzenberg 151); ... dass die Wahl eines Polen zum Papst den Christen in den Ostblockländern mehr Nachteile als -en bereitet habe (Saarbr. Zeitung 19. 12. 79, 2); Er steckte ihnen (= den Kindern) kleine -en (Geschenke) zu und dachte nicht daran, ein tüchtiger, berechnender Geschäftsführer zu sein (Strittmatter, Wundertäter 221).
Universal-Lexikon. 2012.