anerziehen; siegen; für sich entscheiden; gewinnen; das Rennen machen (umgangssprachlich); erlangen; obsiegen; triumphieren; einheimsen; erringen; erstehen; aufkaufen; ankaufen; kaufen; (sich) aneignen; sammeln; verdienen; einbringen
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er|wer|ben [ɛɐ̯'vɛrbn̩], erwirbt, erwarb, erworben <tr.; hat:a) durch Arbeit erlangen, in seinen Besitz bringen:
er hat als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erworben.
Syn.: bekommen, ↑ einnehmen, ↑ erhalten, ↑ kriegen (ugs.), ↑ scheffeln (ugs., oft abwertend), ↑ verdienen.
b) sich [durch Lernen] etwas aneignen, erwerben:
Kenntnisse, Fertigkeiten, Qualifikationen erwerben; sie erwarb die Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg.
Syn.: ↑ erarbeiten.
c) durch Kauf, Verhandlungen erlangen:
ein Grundstück käuflich erwerben; die Rechte für die Verfilmung eines Buches erwerben; das Museum hat drei wertvolle Gemälde erworben.
Syn.: ↑ anschaffen, ↑ ergattern (ugs.), ↑ erstehen, ↑ kaufen, sich ↑ leisten, sich versorgen mit, sich ↑ zulegen.
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er|wẹr|ben 〈V. tr. 279; hat〉
1. durch Bemühung, Verdienst, Kauf erlangen
2. kaufen, anschaffen
3. verdienen, erringen, gewinnen
4. erlernen
● sich die Achtung, Anerkennung, das Vertrauen seines Vorgesetzten \erwerben; er hat sich große Fertigkeiten auf diesem Gebiet erworben; seinen Lebensunterhalt durch Klavierunterricht \erwerben; die Filmgesellschaft erwarb die Rechte zur Verfilmung dieses Romans; etwas käuflich \erwerben; erworbene Eigenschaften nicht angeborene E.; erworbene Rechte nicht durch Geburt od. Erbe erlangte R.
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er|wẹr|ben <st. V.; hat [mhd. erwerben, ahd. irhwerban, eigtl. = durch tätiges Handeln erreichen, zu Ende bringen]:
1.
a) durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen:
er hat als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erworben;
damit kannst du [dir] keine Reichtümer e.;
Ü [sich] große Verdienste um etw. e.;
sie erwarb sich die Achtung ihrer Mitmenschen;
b) sich durch Übung, Lernen o. Ä. aneignen:
[sich] Fertigkeiten e.;
durch Lektüre ein umfangreiches Wissen e.
2.
a) durch Kauf, Verhandlungen erlangen:
ein Grundstück käuflich e.;
die [Aufführungs]rechte für ein neues Theaterstück e.;
das Museum hat drei wertvolle Gemälde erworben;
b) (Med., Psychol.) allmählich herausbilden, sich aneignen:
den Herzklappenfehler hat er schon als Kind erworben;
<meist im 2. Part.:> angeborene und erworbene Reflexe, Leiden.
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er|wẹr|ben <st. V.; hat [mhd. erwerben, ahd. irhwerban, eigtl. = durch tätiges Handeln erreichen, zu Ende bringen]: 1. a) durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen: er hat als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erworben; damit kannst du [dir] keine Reichtümer e.; ... und erwarb als Maschinenbauer im Frühsommer 1902, also mit 24 Jahren, den Grad eines Ingenieurs (Doderer, Wasserfälle 20); mein Großvater hatte im Hofdienst den erblichen Adel erworben (Zuckmayer, Fastnachtsbeichte 78); Ü [sich <Dativ>] große Verdienste um etw. e.; durch seine Tat hat er sich großen Ruhm erworben; er erwarb sich die Achtung, das Vertrauen seiner Mitmenschen; b) sich durch Übung, Lernen o. Ä. aneignen: [sich <Dativ>] Kenntnisse, Fertigkeiten e.; durch Lektüre ein umfangreiches Wissen e.; Aber er kam rasch über die Anfänge hinweg und erwarb Geschicklichkeit (Hesse, Narziß 212). 2. a) durch Kauf, Verhandlungen erlangen: ein Grundstück käuflich e.; die [Aufführungs]rechte für ein neues Theaterstück e.; das Museum hat drei wertvolle Gemälde erworben; b) (Med., Psych.) allmählich herausbilden, sich aneignen: den Herzklappenfehler hat er schon als Kind erworben; Es scheint, dass Neurosen nur in der ersten Kindheit ... erworben werden (Freud, Abriß 57); <meist im 2. Part.:> angeborene und erworbene Reflexe, Leiden.
Universal-Lexikon. 2012.