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Konzert
Musikaufführung

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Kon|zert [kɔn'ts̮ɛrt], das; -[e]s, -e:
1. Komposition (aus mehreren Sätzen) für Orchester und meist ein oder mehrere Soloinstrumente:
ein Konzert für Klavier und Orchester.
Zus.: Cellokonzert, Flötenkonzert, Klavierkonzert, Orgelkonzert, Violinkonzert.
2. Aufführung eines oder mehrerer Musikwerke meist in einer öffentlichen Veranstaltung:
ein Konzert geben; ins Konzert gehen.
Zus.: Abschiedskonzert, Benefizkonzert, Chorkonzert, Gastkonzert, Jazzkonzert, Kammerkonzert, Kirchenkonzert, Kurkonzert, Livekonzert, Open-Air-Konzert, Opernkonzert, Popkonzert, Rockkonzert, Sinfoniekonzert, Solistenkonzert, Wohltätigkeitskonzert, Wunschkonzert.

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Kon|zẹrt 〈n. 11
1. 〈Mus.〉
1.1 öffentl. Aufführung von Musikwerken
1.2 Musikstück für Soloinstrument u. Orchester (Violin\Konzert)
2. 〈fig.〉 das Zusammenwirken unterschiedlicher Handlungen, Ereignisse, Zustände
● \Konzert für Klavier und Streicher; im \Konzert der öffentlichen Meinung übernahm das Blatt einen wichtigen Part; ein grandioses \Konzert der Farben [<ital. concerto „Wettstreit (der Stimmen), öffentl. Musikaufführung“; zu lat. concertare „wetteifern“; in der Bedeutung „Übereinkunft“ <frz. concert „Einklang, Übereinstimmung“ <ital. concerto; zu ital. concertare „konzertieren, übereinstimmen“]

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Kon|zẹrt , das; -[e]s, -e [ital. concerto, eigtl. = Übereinstimmung, Abmachung, zu: concertare = abstimmen; verabreden < lat. concertare = wetteifern]:
1.
a) aus mehreren Sätzen bestehende Komposition für [ein od. mehrere Soloinstrumente u.] Orchester:
ein K. für Klavier und Orchester;
ein K. aufführen, dirigieren;
b) Aufführung eines od. meist mehrerer Musikwerke [in einer öffentlichen Veranstaltung]:
ein öffentliches K.;
ein K. besuchen;
ein K. geben, dirigieren;
ins K. gehen.
2. <o. Pl.> (geh.) das Zusammenspiel od. Zusammenwirken mehrerer Faktoren, Kräfte, Mächte o. Ä.:
ein K. von Düften, Farben;
die Rolle Europas im K. der Großmächte.

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Konzẹrt
 
[italienisch, eigentlich »Wettstreit« (der Stimmen), zu lateinisch concertare »wetteifern«] das, -(e)s/-e, eine auf das Zusammenwirken gegensätzlicher Klanggruppen angelegte Komposition. Der Begriff Concerto kam mit der Mehrchörigkeit in Italien im 16. Jahrhundert auf und bezeichnete in den 6- bis 16-stimmigen Vokalsätzen mit Instrumentenbegleitung von A. und G. Gabrieli (»Concerti«, 1587) das Gegeneinanderspielen verschiedener Klangkörper wie Singstimmen - Instrumente, Chor - Solisten, Chor - Chor. Wegen des an sich konzertanten Verhältnisses von Sing- oder Instrumentalstimme zum Basso continuo wurde bald auch das solistische Musizieren mit Generalbass »Concerto« genannt, so in L. Viadanas Motetten für 1-4 Stimmen »Cento concerti ecclesiastici« (1602-09) und in H. Schütz' »Kleinen geistlichen Konzerten« für 1-5 Stimmen (1636, 1639). - Aus der Übertragung des Concertoprinzips auf die instrumentalen Gattungen Kanzone, Sonate und Sinfonia entstanden Ende des 17. Jahrhunderts das Solokonzert für ein Soloinstrument und Orchester und das Concerto grosso, bei dem eine kleine, solistisch besetzte Streichergruppe (Concertino) einer chorisch besetzten (Tutti, Ripieno) gegenübersteht. Während sich A. Corellis Concerti grossi (um 1680) noch an die alten Formen der Kirchen- und Kammersonaten halten, entwickelte A. Vivaldi (Opus 3, 1712) einen für das Concerto grosso wie für das Solokonzert verbindlich werdenden Konzerttypus. Dieser besteht aus einem getragenen Mittelsatz und zwei schnellen Ecksätzen. Vivaldis Konzertform wurde u. a. von J. S. Bach übernommen. Solokonzerte wurden im Barock hauptsächlich für Violine (erstmals von G. Torelli 1698 und T. Albinoni 1701/02) und Violoncello (G. M. Jacchini, 1701) komponiert. Erste Konzerte für Tasteninstrumente schufen J. S. Bach und G. F. Händel.
 
In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts übertrug v. a. G. Tartini (1726) die zunächst in der Orchester- und Klaviermusik ausgebildete Sonatensatzform auf das Konzert. Während die gemischte Besetzungsweise des Concerto grosso nur vereinzelt in der Sinfonia concertante (z. B. W. A. Mozart, Köchelverzeichnis 364) und später in einigen Doppel- (J. Brahms), Tripel- (L. van Beethoven) und Quadrupelkonzert (L. Spohr) fortlebte, wurde das Solokonzert durch Mozart eine Hauptgattung der Wiener Klassik. An Beethovens sinfonischen Klavierkonzerte und sein Violinkonzert knüpften R. Schumann und Brahms an; daneben wurde im 19. Jahrhundert das Virtuosenkonzert für Klavier (J. N. Hummel, C. M. von Weber, I. Moscheles, F. Mendelssohn Bartholdy, F. Chopin, F. Liszt, C. Saint-Saëns, P. I. Tschaikowsky, S. W. Rachmaninow u. a.) und für Violine (N. Paganini, Spohr, H. Wieniawski, M. Bruch u. a.) besonders gepflegt. Im 20. Jahrhundert schufen bedeutende Werke für Violine A. Berg, für Klavier F. Busoni, M. Reger, A. I. Chatschaturjan; beide Instrumente bedachten I. Strawinsky, P. Hindemith, A. Schönberg, B. Bartók, H. W. Henze, A. Schnittke.
 
Konzert ist auch eine gehobene, für die bürgerliche Musikkultur seit der Aufklärung charakteristische Veranstaltungsform. Es entstand aus der kommerziellen Darbietung von Berufsmusikern oder Unternehmern (London seit 1672) und der Öffnung vereinsmäßiger musikalischer Liebhaberkreise (Collegium musicum; Berliner Singakademie, 1791; Gesellschaft der Musikfreunde in Wien, 1812). Vorbildlich wirkten u. a. die Pariser Concerts spirituels (1725-91) und die Leipziger Gewandhauskonzerte (ab 1781).
 
Literatur:
 
A. Schering: Gesch. des Instrumental-K. bis auf die Gegenwart (21927, Nachdr. 1972);
 E. Preussner: Die bürgerl. Musikkultur (21954);
 P. M. Young: The concert tradition. From the Middle Ages to the twentieth century (London 1965);
 H. Engel: Instrumental-K., 2 Bde. (Neuausg. 1971-74);
 E. Reimer: Concerto/K., in: Hwb. der musikal. Terminologie, Losebl. (1972 ff.);
 A. Hutchings: The baroque concerto (London 31978);
 N. Dubowy: Arie u. K. Zur Entwicklung der Ritornellanlage im 17. u. frühen 18. Jh. (1991);
 K. Küster: Das K. Form u. Forum der Virtuosität (1993).

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Kon|zẹrt, das; -[e]s, -e [ital. concerto, eigtl. = Übereinstimmung, Abmachung, zu: concertare = abstimmen; verabreden < lat. concertare = wetteifern]: 1. a) aus mehreren Sätzen bestehende Komposition für [ein od. mehrere Soloinstrumente u.] Orchester: ein K. für Klavier und Orchester; ein K. aufführen, dirigieren; b) Aufführung eines od. meist mehrerer Musikwerke [in einer öffentlichen Veranstaltung]: ein öffentliches K.; ein K. besuchen; ein K. geben, dirigieren; ins K. gehen. 2. <o. Pl.> (geh.) das Zusammenspiel od. Zusammenwirken mehrerer Faktoren, Kräfte, Mächte o. Ä.: Rico ... bemerkte nichts von ihm, zumal ein K. von Gerüchen gerade die Gasse durchzog (Thieß, Legende 43); die Bundesrepublik ... im K. der westeuropäischen Staaten (MM 31. 12. 73, 2).

Universal-Lexikon. 2012.