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Weltraumrecht
Weltraumrecht,
 
die Regeln und Grundsätze des Völkerrechts über die Rechte und Pflichten der Staaten bei der Raumfahrt und der Nutzung des Weltraums, des Mondes und der anderen Himmelskörper. Die Grenze zwischen dem Weltraum und dem der nationalen Souveränität unterliegenden Luftraum (Lufthoheit) liegt nach herrschender Auffassung bei 80-100 km über dem Meeresspiegel, weil darüber der Auftrieb nicht mehr wirksam ist. Der bei den Vereinten Nationen ausgearbeitete Vertrag vom 27. 1. 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums (Weltraumvertrag) legt als Prinzipien des Weltraumrechts die Freiheit der Raumfahrt und die Erforschung und Nutzung des Weltraums und der Himmelskörper fest, ferner ein Verbot nationaler Aneignung und militärischer Nutzung. Der am 18. 12. 1979 unterzeichnete Mondvertrag hat diese Grundsätze bekräftigt und weiterentwickelt. Weitere Vereinbarungen betreffen die Haftung der Staaten für Raumfahrzeuge (Übereinkommen von 1972, das u. a. eine unbedingte Haftung des Startstaates wegen eines von seinem Weltraumgegenstand auf der Erdoberfläche oder an Luftfahrzeugen verursachten Schadens festlegt), die gegenseitige Hilfe, v. a. zur Rettung von Astronauten (Übereinkommen von 1968), die Verwendung von Fernmeldesatelliten (Übereinkommen von 1974) sowie die Erleichterung der Identifizierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Übereinkommen von 1975). Weiterentwickelt wurde das Weltraumrecht durch die Vereinten Nationen u. a. mit der Resolution zur Fernerkundung (1986), die das unbeschränkte Recht zur Fernerkundung ohne vorherige Zustimmung oder Mitteilung bestätigte, sowie mit der Resolution zum Schutz der Umwelt (1993), die für die Nutzung nuklearer Energiequellen im Weltraum v. a. Sicherheitsregeln und Mitteilungspflichten aufstellt.
 
Instrument für die Entwicklung des Weltraumrechts ist der 1959 gegründete UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the peaceful uses of outer space; Abkürzung COPUOS), der aus einem Hauptausschuss, dem wissenschaftlich-technischen Unterausschuss und dem Rechtsausschuss besteht. Entscheidungen im Hauptausschuss werden nach dem Konsensprinzip getroffen.
 
Literatur:
 
A. Bueckling: Völkerrechtl. Haftung für Raumfahrtschäden nach dem Weltraumhaftungsabkommen vom 29. März 1972 (1982);
 C. Q. Christol: The modern international law of outer space (New York 1982);
 R. Wolfrum: Die Internationalisierung staatsfreier Räume (1984);
 H. Bittlinger: Hoheitsgewalt u. Kontrolle im Weltraum (1988);
 K. U. Pritzsche: Natürl. Ressourcen im Weltraum - das Recht ihrer wirtschaftl. Nutzung (1989);
 
Hb. des W., hg. v. K.-H. Böckstiegel (1991);
 S. Hobe: Die rechtl. Rahmenbedingungen der wirtschaftl. Nutzung des Weltraums (1992);
 M. Hintz: Weltraumrechtl. Umweltschutz im völkerrechtl. Regelungszusammenhang (1995).

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Wẹlt|raum|recht, das: den Weltraum betreffendes Völkerrecht.

Universal-Lexikon. 2012.