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Re|so|lu|ti|on 〈f. 20〉 Entschließung, Beschluss, schriftliche Willens- od. Absichtserklärung einer Personengruppe ● eine \Resolution verabschieden; eine \Resolution gegen die Missachtung von Menschenrechten unterschreiben [<frz. résolution „Beschluss, Entschließung“]
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Re|so|lu|ti|on, die; -, -en [frz. résolution < lat. resolutio = Auflösung, unter späterem Einfluss von frz. résoudre = beschließen < lat. resolvere, ↑ resolut]:
1. schriftliche, auf einem entsprechenden Beschluss beruhende Erklärung einer politischen, gewerkschaftlichen Versammlung o. Ä., in der bestimmte Forderungen erhoben [u. begründet] werden:
eine R. einbringen, annehmen, verabschieden.
2. (Med.) Rückbildung eines krankhaften Prozesses.
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I Resolution
[französisch, von lateinisch resolutio »Auflösung«] die, -/-en, die schriftliche, auf einem entsprechenden Beschluss beruhende Erklärung eines Parlaments, eines Verbandskongresses oder einer spontan gebildeten Gruppe zu einer bestimmten politischen Frage.
Resolution
[engl.], Auflösung.
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Re|so|lu|ti|on, die; -, -en [frz. résolution < lat. resolutio = Auflösung, unter späterem Einfluss von frz. résoudre = beschließen < lat. resolvere, ↑resolut]: 1. schriftliche, auf einem entsprechenden Beschluss beruhende Erklärung einer politischen, gewerkschaftlichen Versammlung o. Ä., in der bestimmte Forderungen erhoben [u. begründet] werden: eine R. einbringen, mit großer Mehrheit annehmen, verabschieden; Eine R. war vorbereitet, ... Eine R. für den Waffenstillstand und gegen die „Nationale Verteidigung“ (Kühn, Zeit 281); Eine von den Demokraten eingebrachte R., die seinen Kosovo-Kurs eigentlich unterstützen sollte, endete mit einer Pattsituation (Focus 18, 1999, 330); über die vorgelegten -en abstimmen. 2. (Med.) Rückbildung eines krankhaften Prozesses. ∙ 3. Gerichtsbeschluss, Urteil: bevor er ... auch nur eine Erklärung über die Klage, die er selbst anhängig gemacht hatte, geschweige denn die R. selbst, erhielt (Kleist, Kohlhaas 18).
Universal-Lexikon. 2012.