Akademik

ermächtigen
berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; befugen; legitimieren; autorisieren; in die Lage versetzen; befähigen

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er|mäch|ti|gen [ɛɐ̯'mɛçtɪgn̩] <tr.; hat:
mit der Befugnis zu etwas Bestimmtem ausstatten:
die Regierung ermächtigte den Botschafter, offizielle Verhandlungen zu führen; dazu war er nicht ermächtigt.
Syn.: beauftragen, bevollmächtigen, mit einer Vollmacht ausstatten.

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er|mạ̈ch|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. zu etwas \ermächtigen Erlaubnis, Vollmacht geben, etwas zu tun ● ich ermächtige Sie zum Abschließen des Vertrages; dazu bin ich nicht ermächtigt

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er|mạ̈ch|ti|gen <sw. V.; hat [für älter: mächtigen, mhd. mehtigen, zu mächtig]:
jmdm. ein besonderes Recht, eine Vollmacht für etw. erteilen:
wir ermächtigen ihn, die Verhandlungen zu führen;
dazu bin ich nicht ermächtigt.

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er|mạ̈ch|ti|gen <sw. V.; hat [für älter: mächtigen, mhd. mehtigen, zu ↑mächtig]: jmdm. ein besonderes Recht, eine Vollmacht für etw. erteilen: einen Anwalt zur Vertretung der Rechte e.; wir ermächtigen ihn, die Verhandlungen zu führen; dazu bin ich nicht ermächtigt.

Universal-Lexikon. 2012.