Sala
[althochdeutsch sala »Übertragung«] die, -, im frühen deutschen Recht des Mittelalters die rechtsgeschäftliche Übertragung von Grundeigentum nach der Lehre von Sala und Investitur. Die Sala ist ein, zunächst auf dem zu veräußernden Grundstück abgeschlossener, eigentumsverschaffender Vertrag zwischen Veräußerer und Erwerber. Er wird begleitet von der Investitur (Gewere), mit der (symbolisch vollzogen) die Sachherrschaft (Besitz) auf den Erwerber überging. - Das Salbuch (Urbar) ist ein seit dem 9./10. Jahrhundert von Klöstern, später auch von weltlichen Grundherren angelegtes Verzeichnis über Grundbesitz und Einkünfte eines Gutes; seit dem 15. Jahrhundert auch Bezeichnung für öffentliche Steuerlisten.
Sala,
Stadt im Verwaltungsgebiet (Län) Västmanland, Schweden, westlich von Uppsala, 22 300 Einwohner; Metall- und Textilindustrie.
Der seit dem Mittelalter betriebene Silbererzbergbau (Bergbaugebiet Bergslagen) wurde 1962 aufgegeben.
Sala,
Oskar, Trautoniumspieler, * Greiz 18. 7. 1910, ✝ Berlin 27. 2. 2002; erfand mit Friedrich Trautwein (* 1888, ✝ 1956) das Trautonium und entwickelte daraus das Mixtur-Trautonium, Instrumente, für die u. a. P. Hindemith, H. Genzmer und C. Orff Stücke schrieben. Sala eröffnete 1958 in Berlin ein elektronisches Studio und komponierte elektronische Musik und Filmmusik, u. a. zu A. Hitchcocks »Die Vögel« (1963).
Universal-Lexikon. 2012.