Ordner; Dateiverzeichnis; Liste; Aufstellung; Tabelle; Register; Datenbank; Aufzählung; Gliederung; Auflistung; Zeiger; Index; Hinweis; Kennziffer (z. B. bei einer Matrix); Lexikon; Wörterbuch
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Ver|zeich|nis [fɛɐ̯'ts̮ai̮çnɪs], das; -ses, -se:nach einem bestimmten System geordnete schriftliche Aufstellung mehrerer unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammengehörender Dinge o. Ä.; listenmäßige Zusammenstellung von etwas:
ein amtliches, vollständiges Verzeichnis; sie legte ein alphabetisches Verzeichnis der Namen an; etwas in ein Verzeichnis aufnehmen, eintragen.
Zus.: Abkürzungsverzeichnis, Adressenverzeichnis, Bücherverzeichnis, Hotelverzeichnis, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Namensverzeichnis, Ortsverzeichnis, Personenverzeichnis, Preisverzeichnis, Quellenverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Straßenverzeichnis, Vorlesungsverzeichnis, Wörterverzeichnis.
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Ver|zeich|nis 〈n. 11〉 Liste, Aufstellung, Register, Übersicht (Abbildungs\Verzeichnis, Bücher\Verzeichnis, Inhalts\Verzeichnis, Namens\Verzeichnis, Waren\Verzeichnis) ● namentliches \Verzeichnis
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Ver|zeich|nis , das; -ses, -se:
a) nach einem bestimmten System geordnete schriftliche Aufstellung mehrerer unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammengehörender Dinge o. Ä.; listenmäßige Zusammenstellung von etw.:
ein alphabetisches, vollständiges, amtliches V.;
etw. in ein V. eintragen, aufnehmen;
in einem V. enthalten sein;
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Verzeichnis
[engl. directory\], Ordner.
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Ver|zeich|nis, das; -ses, -se: nach einem bestimmten System geordnete schriftliche Aufstellung mehrerer unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammengehörender Dinge o. Ä.; listenmäßige Zusammenstellung von etw.: ein alphabetisches, vollständiges, amtliches V.; Ein V. der Papiere liegt bei (Geissler, Wunschhütlein 19); etw. in ein V. eintragen, aufnehmen; in einem V. enthalten sein.
Universal-Lexikon. 2012.