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Lateranverträge
Lateranverträge,
 
am 11. 2. 1929 im Lateran zwischen dem Heiligen Stuhl (Papst Pius XI.) und dem italienischen Staat (B. Mussolini) abgeschlossenes dreiteiliges Vertragswerk: Staatsvertrag (Trattato di Stato), Konkordat (Concordato) und Finanzabkommen (Convenzione finanziaria). Auf päpstlicher Seite war Kardinal P. Gasparri wesentlich am Zustandekommen der Verträge beteiligt. Die Lateranverträge, die das Garantiegesetz von 1871 aufhoben, sollten den Konflikt zwischen Kurie und italienischer Regierung (Römische Frage) lösen. Der Staatsvertrag garantierte die Souveränität des Heiligen Stuhls auf internationaler Ebene mit der Vatikanstadt als neuem Staat und dem Papst als Staatsoberhaupt und bestätigte die römisch-katholische Religion als Staatsreligion Italiens. Andererseits erkannte der Heilige Stuhl Rom als Hauptstadt Italiens an. Im Konkordat wurde dem Heiligen Stuhl die freie und ungehinderte Ausübung der geistlichen Gewalt zugestanden; u. a. sollte die kirchliche Eheschließung auch zivilrechtliche Gültigkeit besitzen. Im Finanzabkommen wurde der Heilige Stuhl für den Verlust des Kirchenstaates mit insgesamt 1,75 Mrd. Lire entschädigt; außerdem wurden ihm auch außerhalb der Vatikanstadt Kirchen und Paläste (z. B. der Lateranpalast und der päpstliche Bezirk Castel Gandolfo) als Besitz zugestanden. Die Lateranverträge wurden 1947 in die Verfassung der Republik Italien aufgenommen. Zunehmende Differenzen, zuletzt die Einführung der Zivilehe und der zivilen Ehescheidung (1970), machten eine Revision der Lateranverträge notwendig. (Italien, Religion).
 
Literatur:
 
H. F. Köck: Die völkerrechtl. Stellung des Hl. Stuhls (1975);
 G. Denzler: Kirchenstaat - L. - Konkordatsrevision - Hl. Stuhl, in: Kirche u. Staat auf Distanz, hg. v. G. Denzler: (1977);
 A. Hollerbach: Die L. im Rahmen der neueren Konkordatsgesch., in: Röm. Quartalschr. für christl. Altertumskunde u. Kirchengesch., Jg. 75 (1980).

Universal-Lexikon. 2012.