Be|ạm|ten|recht, das:
1. <o. Pl.> Gesamtheit der Gesetze, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln.
2. eines der Rechte von Beamtinnen u. Beamten:
jmdm. die -e entziehen.
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Beamtenrecht,
Gesamtheit der Normen, die die Rechtsstellung der Beamten regeln. Hervorzuheben sind das Bundesbeamtengesetz, das für alle Beamten des Bundes gilt, sowie das Bundesbesoldungsgesetz. Die Länder haben eigene Beamtengesetze erlassen; der Einheitlichkeit des Beamtenrechts dient das Beamtenrechtsrahmengesetz.
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Be|ạm|ten|recht, das <o. Pl.>: Gesamtheit der Gesetze, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln.
Universal-Lexikon. 2012.