Akademik

einreichen
eingeben; einhändigen; vorbringen; vorlegen; unterbreiten; vorschlagen; hereinreichen; hineinreichen; anmelden

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ein|rei|chen ['ai̮nrai̮çn̩], reichte ein, eingereicht <tr.; hat:
der dafür zuständigen Instanz o. Ä. zur Prüfung oder Bearbeitung übergeben:
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit einreichen; Beschwerden sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Syn.: abgeben, abliefern.

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ein||rei|chen 〈V. tr.; hat
1. ab-, übergeben (Antrag, Gesuch, Unterlagen)
2. formell, schriftlich bitten um (Abschied, Urlaub)
● eine Beschwerde, Klage \einreichen; Rechnungen, Zeugnisse, Steuerunterlagen \einreichen; seine Versetzung \einreichen

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ein|rei|chen <sw. V.; hat:
a) der dafür zuständigen Instanz zur Prüfung od. Bearbeitung übergeben:
ein Gesuch, eine Rechnung, eine Examensarbeit, bei einem Gericht eine Klage e.;
er reichte der Regierung, bei der Regierung seinen Abschied ein;
die Scheidung e.;
b) (ugs.) vorschlagen:
jmdn. zur Beförderung, jmdn. für einen Orden e.

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ein|rei|chen <sw. V.; hat: a) der dafür zuständigen Instanz zur Prüfung od. Bearbeitung übergeben: ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit, bei einem Gericht eine Klage, gegen etw. Beschwerde e.; Diesen Protest reichen Sie am besten beim Oberbefehlshaber der Luftwaffe ein! (Plievier, Stalingrad 317); Wissen Sie, dass Sie der erste Autor sind, der mir ein handgeschriebenes Manuskript eingereicht hat? (Sebastian, Krankenhaus 61); er reichte der Regierung, bei der Regierung seinen Abschied (sein Entlassungsgesuch) ein; die Scheidung (Scheidungsklage) e.; b) (ugs.) vorschlagen: jmdn. zur Beförderung, jmdn. für einen Orden e.

Universal-Lexikon. 2012.