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Nach|rich|ten|dienst 〈m. 1〉
1. 〈Publ.〉 Nachrichtenagentur
2. 〈Rundfunk〉 Sendung mit regelmäßig gesendeten Nachrichten
3. 〈Mil.〉 eine Organisation der Streitkräfte, die im Geheimen Streitkraft, Bewaffnung, Befestigungen u. Ä. fremder Staaten auskundschaften u. ähnliche Bestrebungen fremder Mächte abwehren soll (Spionageabwehr)
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Nach|rich|ten|dienst, der:
1. staatlicher Geheimdienst zur Beschaffung geheimer Informationen bes. im militärischen, politischen, wirtschaftlichen Bereich.
2.
a) Nachrichtenagentur;
b) (veraltend) Nachrichtensendung.
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Nachrichtendienst,
Geheimdienst, Politik: Bezeichnung für staatliche Organisationen, die sich unter Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln (heimliche Informationseingriffe durch Abhörmaßnahmen, Brief- und Postkontrollen u. a.) mit dem Sammeln und Auswerten von Informationen auf politischem, militärischem, wirtschaftlichem und wissenschaftlichem Gebiet befassen, die für die innere und äußere Sicherheit von Bedeutung sind. Zugleich steht die Abwehr politischer, militärischer und wirtschaftlicher Spionage im Zentrum ihrer Tätigkeit. In parlamentarisch-demokratischen Staaten stehen die Nachrichtendienste prinzipiell unter der Kontrolle des Parlaments, d. h. eines von ihm bestellten Organs (in der Bundesrepublik Deutschland das Parlamentarische Kontrollgremium). Kompetenzüberschreitungen und politische Eigenmächtigkeiten von Nachrichtendiensten lösten in verschiedenen Staaten öffentliche Diskussionen über ihre Existenzberechtigung aus sowie Bestrebungen, die politische Kontrolle der Nachrichtendienste zu verschärfen und ihre Organisation zu reformieren. In diktatorisch regierten Staaten dienen Nachrichtendienste vielfach auch der politischen Kontrolle der Bürger und als Instrument zur Unterdrückung oppositioneller Strömungen. Neben den allgemeinen Nachrichtendiensten gibt es militärische Dienste.
In der Zeit des Nationalsozialismus (1933-45) diente der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS in Deutschland als Instrument der aggressiven Innen- und Außenpolitik Hitlers (Einsatzgruppen). Daneben bestand das »Amt Ausland/Abwehr« im Oberkommando der Wehrmacht (Abwehr 5). Der Staatssicherheitsdienst der DDR (MfS), Herrschafts- und Unterdrückungsinstrument der SED, betrieb bis 1989 auch eine offensive Aufklärungs- und Spionagearbeit nach außen (besonders über die HVA). - In der Bundesrepublik Deutschland sind Verfassungsschutz sowie Nachrichtendienst und Spionageabwehr in das demokratisch-parlamentarische System eingebunden und organisatorisch getrennt (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst). Daneben gibt es den Militärischen Abschirmdienst. - In den westlichen Demokratien entstanden verschiedene Nachrichtendienste, in Frankreich v. a. die Sûreté Nationale, in Großbritannien u. a. der Secret Intelligence Service (SIS, auch MI 6 genannt) und MI5. In den USA besteht seit 1908 das Federal Bureau of Investigation (FBI). Neben ihm entfaltete nach dem Zweiten Weltkrieg der CIA, der den »Office of Strategic Services« (OSS) ablöste, weltweite, oft umstrittene Aktivitäten. - Seit dem Zusammenbruch des zaristischen Russland (1917), das u. a. mithilfe der Ochrana die Bevölkerung zu kontrollieren suchte, schuf sich die UdSSR unter wechselnden Namen Nachrichtendienste als Instrumente der herrschenden kommunistischen Partei (Tscheka, GPU, NKWD, KGB). Nach dem Zerfall der UdSSR 1991 blieb der KGB trotz wiederholter Umbenennungen und Neustrukturierungen de facto zunächst erhalten (besonders in seinem personellen Bestand und mit wieder zunehmender Machtfülle). In Russland ging aus ihm über mehrere Zwischenstufen 1995 der (mit den Nachrichtendiensten der GUS-Republiken zusammenwirkende) »Föderale Sicherheitsdienst« (FSB) hervor.
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Nach|rich|ten|dienst, der: 1. staatlicher Geheimdienst zur Beschaffung geheimer Informationen bes. im militärischen, politischen, wirtschaftlichen Bereich. 2. a) Nachrichtenagentur; b) (veraltend) Nachrichtensendung.
Universal-Lexikon. 2012.