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Restitution
Refundierung (österr.); Zurückzahlung; Rückzahlung; Rückvergütung; Rückgewähr; Rückerstattung

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Re|sti|tu|ti|on 〈f. 20
1. Wiederherstellung
2. Rückerstattung (beschlagnahmter od. geraubter Gegenstände)
[<lat. restitutio „Wiederherstellung, Rückgabe“; zu restituere „wieder hinstellen“]
Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.

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Re|s|ti|tu|ti|on, die; -, -en [lat. restitutio, zu: restituere, restituieren]:
1. (bildungsspr.) Wiederherstellung.
2.
a) (Völkerrecht) Wiedergutmachung od. Schadensersatz für einen Schaden, der einem Staat von einem anderen zugefügt wurde;
b) (Rechtsspr.) Rückgabe od. Entschädigung des (während der Zeit des Nationalsozialismus od. der DDR) eingezogenen Vermögens von Verfolgten.
3. (Biol.) Form der Regeneration von Teilen eines Organismus (z. B. Geweihstangen, Haare), die auf normale Art u. Weise verloren gegangen sind.

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Restitution
 
[lateinisch »Erneuerung«, »Wiederherstellung«] die, -/-en,  
 1) bildungssprachlich für: Wiederherstellung.
 
 2) Biologie: Regeneration.
 
 3) Genetik: die Wiederherstellung der vor Eintritt eines Bruchs vorhandenen Chromosomen- oder Chromatidenstruktur durch Wiedervereinigung der freien Bruchflächen. Nur wenn es zu keiner Restitution kommt, kann es bei der Wiedervereinigung der Bruchstücke zu Reunionen, d. h. Chromosomenaberrationen in Form chromosomaler Strukturumbauten, kommen.
 
 4) Kulturpolitik: die Rückgabe von Kulturgütern oder Kunstgegenständen an die Ursprungsländer.
 
 5) Medizin: Ersatz von Gewebedefekten durch Gewebeneubildung (Proliferation). - Restitutio ad ịntegrum, völlige Wiederherstellung der Körperfunktionen nach Abschluss eines Heilungsprozesses, im Unterschied zur Reparation (Defektheilung).
 
 6) Recht: im Völkerrecht die Wiedergutmachung wegen völkerrechtswidriger Wegnahme von Gegenständen in einem kriegerisch besetzten Gebiet durch die Besatzungsmacht in Gestalt der Rückerstattung (Naturalrestitution) oder durch Schadensersatzleistung. Zur Rückerstattung von Vermögenswerten in der ehemaligen DDR offene Vermögensfragen, Vermögensgesetz.

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Res|ti|tu|ti|on, die; -, -en [lat. restitutio, zu: restituere, ↑restituieren]: 1. (bildungsspr.) Wiederherstellung: die Idee der Rettung des Toten als der R. des entstellten Lebens (Adorno, Prismen 246). 2. a) (Völkerr.) Wiedergutmachung od. Schadensersatz für einen Schaden, der einem Staat von einem anderen zugefügt wurde; b) (im römischen Recht) Aufhebung einer Entscheidung, die eine unbillige Rechtsfolge begründete. 3. (Biol.) Form der Regeneration von Teilen eines Organismus, die auf normale Art u. Weise verloren gegangenen sind (z. B. Geweihstangen, Haare).

Universal-Lexikon. 2012.