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Europäische Investitionsbank
Europäische Investitionsbank,
 
Abkürzung EIB, öffentlich-rechtliches, selbstständiges Kreditinstitut der EG, gegründet 1958, Sitz: Luxemburg. Mitglieder sind alle Staaten der EU. Gemäß Art. 267 EG-Vertrag soll die EIB zu einer ausgewogenen, reibungslosen Entwicklung des gemeinsamen Marktes beitragen, indem sie im Interesse der Gemeinschaft liegende Investitionsvorhaben finanziert. Hierbei bedient sie sich des Kapitalmarkts sowie eigener Mittel. Durch die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften werden v. a. Projekte zur Erschließung weniger entwickelter Regionen, Umstellungs- und Modernisierungsvorhaben von Unternehmen oder zur Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten in der Gemeinschaft sowie neue Vorhaben von gemeinsamem Interesse mehrerer Mitgliedstaaten finanziert. Seit Ende der 80er-Jahre hat die EIB zahlreiche neue Aufgaben, u. a. Beschleunigung der Finanzierung von Investitionsvorhaben (z. B. zur Verbesserung der Infrastrukturen im Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiebereich sowie in den Bereichen Umweltschutz, städtebauliche Entwicklung, Gesundheits- und Bildungswesen), Errichtung des Europäischen Investitionsfonds, Beteiligung an Vorhaben des Kohäsionsfonds und der anderen Europäischen Strukturfonds. Außerhalb der EU ist die EIB v. a. in den AKP-Staaten, im Mittelmeerraum, in den mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten, in Südafrika sowie seit 1993 auch in Asien und Lateinamerika tätig.
 
Die EIB verfügt (1999) über ein gezeichnetes Kapital von 100 Mrd. Euro. Seit ihrer Gründung bis Ende 1999 gewährte sie Darlehen und Garantien in Höhe von insgesamt 301,2 Mrd. Euro, davon wurden 270,4 Mrd. Euro für Projekte innerhalb der EU zur Verfügung gestellt, 30,8 Mrd. Euro für Investitionsvorhaben außerhalb der EU. Den größten Teil der erforderlichen Mittel für Darlehen beschafft sich die EIB auf nationalen und internationalen Kapitalmärkten durch Begebung von Anleihen.
 
Die Organisationsstruktur ist dreistufig: Der Rat der Gouverneure (in der Regel die Finanzminister der 15 Mitgliedstaaten) bestimmt die Kreditpolitik und entscheidet über Kapitalerhöhungen, der Verwaltungsrat (25 hohe Beamte aus den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission) entscheidet über die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften, die Anleihebegebung und die Zinssätze der Bank, das siebenköpfige Direktorium (Präsident und 7 Vizepräsidenten) führt die laufenden Geschäfte.

Universal-Lexikon. 2012.