Ge|schạ̈fts|be|richt 〈m. 1〉
1. Bericht über die Tätigkeit eines Unternehmens mit od. ohne Veröffentlichung der Bilanz
2. Tätigkeitsbericht eines Vereins, einer Behörde
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Ge|schạ̈fts|be|richt, der:
zum Jahresabschluss gehörender schriftlicher Bericht über den Verlauf eines Geschäftsjahrs.
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Geschäftsbericht,
Bericht eines Unternehmens oder eines Konzerns zur Erläuterung des Jahresabschlusses und zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Seit Änderung des Handelsrechts (Bilanzrichtliniengesetz vom 19. 12. 1985) ist der Erläuterungsteil des früheren Geschäftsberichts Teil des Jahresabschlusses (Anhang). Die wirtschaftliche Lage ist seitdem im Lagebericht darzustellen. Obwohl der Begriff Geschäftsbericht im HGB nicht mehr verwendet wird, ist auch nach neuem Recht eine Zusammenfassung von Jahresabschluss (d. h. Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anhang) und Lagebericht zu einem Geschäftsbericht möglich.
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Ge|schạ̈fts|be|richt, der: zum Jahresabschluss gehörender schriftlicher Bericht über den Verlauf eines Geschäftsjahrs.
Universal-Lexikon. 2012.