Akademik

einweihen
briefen; aufklären; benachrichtigen; belehren; informieren; ins Bild setzen; Auskunft geben; in Kenntnis setzen; ins Vertrauen ziehen; unterrichten; instruieren; orientieren (schweiz.); mitteilen; verständigen; unterweisen

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ein|wei|hen ['ai̮nvai̮ən], weihte ein, eingeweiht <tr.; hat:
1.
a) (ein Bauwerk nach seiner Fertigstellung) in einem Festakt seiner Bestimmung übergeben:
ein Theater, eine Kirche einweihen.
b) (ugs. scherzh.) zum ersten Mal tragen, verwenden; in Gebrauch nehmen:
gestern hat sie ihr neues Kleid eingeweiht.
2. jmdn. mit etwas, was er noch nicht weiß oder kennt, was nicht allgemein bekannt ist, was als vertraulich behandelt werden soll, vertraut machen:
sie weihte ihn in ihre Pläne ein; er ist nicht eingeweiht.
Syn.: informieren, ins Bild setzen.

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ein||wei|hen 〈V. tr.; hat
1. feierlich in Gebrauch nehmen, zum ersten Mal gebrauchen, der Öffentlichkeit übergeben (Brücke, Sporthalle, Straße)
2. jmdn. in etwas \einweihen 〈fig.〉 jmdm. ein Geheimnis anvertrauen, jmdn. in eine geheime Angelegenheit einführen
● ich habe heute mein neues Kostüm eingeweiht 〈umg.〉 zum ersten Mal getragen; wir werden ihn in unseren Plan \einweihen 〈fig.〉

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ein|wei|hen <sw. V.; hat:
1.
a) (bes. ein Bauwerk) nach seiner Fertigstellung in feierlicher Form der Öffentlichkeit übergeben:
ein Stadion, die neue Schule e.;
b) (ugs. scherzh.) zum ersten Mal benutzen, tragen; in Gebrauch nehmen.
2. jmdn. mit etw., was er noch nicht weiß od. kennt, was nicht allgemein bekannt ist, was als vertraulich behandelt werden soll, vertraut machen:
jmdn. in seine Pläne e.;
sie ist [in die Angelegenheit] noch nicht eingeweiht.

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ein|wei|hen <sw. V.; hat: 1. a) (bes. ein Bauwerk) nach seiner Fertigstellung in feierlicher Form der Öffentlichkeit übergeben: ein Stadion, die neue Schule e.; b) (ugs. scherzh.) zum ersten Mal benutzen, tragen; in Gebrauch nehmen: am Sonntag hat sie ihr neues Kleid eingeweiht. 2. jmdn. mit etw., was er noch nicht weiß od. kennt, was nicht allgemein bekannt ist, was als vertraulich behandelt werden soll, vertraut machen: jmdn. in seine Pläne e.; sie ist [in die Angelegenheit] noch nicht eingeweiht; jmdn. in die Kunst des Ikebana e.; Kissinger hatte mich früher als andere in diese Vorhaben eingeweiht (W. Brandt, Begegnungen 416); O'Daven hat seinen Landsmann Oisin zweifellos in seine Kundschaftertätigkeit eingeweiht (Weber, Tote 307).

Universal-Lexikon. 2012.