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Schẹlf 〈m. 1 oder n. 11〉 der vom Meer bis zu 200 m bedeckte Rand der Kontinente; Sy Festlandsockel, Kontinentalsockel [<engl. shelf]
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Festlandsockel.
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Schelf
[englisch] der und das, -s/-e, Festlandsockel, Kontinentalschelf, der vom Meer überspülte Saum der Kontinente bis etwa 200 m Tiefe (rd. 7,5 % des Meeresbodens), wo die Schelfe mit scharfem Gefällknick in den Kontinentalabhang übergehen. Schelfmeere sind z. B. die Nordsee und die Ostsee.
Beim Schelfeis handelt es sich um auf dem Land entstandenes Eis, das auf dem Meer über dem Schelf schwimmt. In der Antarktis sind 1,54 Mio. km2 Fläche vom Schelfeis bedeckt. Die Dicke des Schelfeises beträgt am seewärtigen Rand 200-300 m, sie kann bis zur Küste auf 1 000 m zunehmen; die Dicke ist durch Zustrom vom Festland, Streckung, Stauchung, Abschmelzen und Anfrieren bestimmt. Das Schelfeis fließt mit wenigen Kilometern pro Jahr seewärts. Am Schelfeisrand entstehen durch Abbruch Eisberge. Die größten Schelfeisvorkommen befinden sich im Rossmeer (Ross-Schelfeis) und im Weddellmeer (Filchner-Ronne-Schelfeis) in der Antarktis, kleinere Vorkommen gibt es in der Arktis. Seitdem Aufschluss- und Förderverfahren den Zugang zu den in den Schelfgebieten lagernden Rohstoffen (v. a. Erdöl, Erdgas) erlauben, ist das wirtschaftspolitische Interesse an ihnen außerordentlich gestiegen (Nordsee, Golf von Mexiko u. a.).
Der Schelf ist der Bildungsraum des größten Teils der marinen Ablagerungen und Lagerstätten (v. a. Erdöl und Erdgas, oolithische Eisen- und Manganerze, Salze, Phosphorit, Schwermineral- und Edelsteinseifen), der im Lauf der Erdgeschichte erhebliche Veränderungen erfahren hat und deshalb für die Deutung paläogeographischer und geologischer Verhältnisse besonders wichtig ist. Geologisch werden unterschieden der sich durch Epirogenese abwechselnd hebende und senkende und dementsprechend Flachsee oder Flachland werdende stabile Schelfe (z. B. Osteuropische Tafel) und der durch Bruchfaltung geformte labile Schelfe, bei dem Absenkung überwiegt, die durch Sedimentation kompensiert wird (z. B. Pariser Becken).
Staats-
und völkerrechtlich gehört der Schelf jeweils zum Staatsgebiet des Uferstaates; der Rechtsstatus des darüber liegenden hohen Meeres wird davon nicht berührt. Die Gebietshoheit eines Staates über einen Teil des Festlandsockels hat daher nur Bedeutung für die Ausbeutung der in ihm befindlichen Bodenschätze. Die Begrenzung gegenüber den Staatsgebieten der Nachbarländer entsteht durch die Fortsetzung der territorialen Oberflächengrenzen in das hohe Meer bis zu dem Punkt, wo der Schelf zur Tiefsee absinkt. Die seewärtige Begrenzung des Schelfs bereitet dort keine Schwierigkeiten, wo er unter einem Ozean liegt. Probleme ergeben sich jedoch dann, wenn ein Binnenmeer oder Quasibinnenmeer (z. B. Mittelmeer, Ostsee, Nordsee) über dem Schelf liegt. Hier muss der Schelf unter den Anliegerstaaten sektorenmäßig aufgeteilt werden. Abgrenzung und Rechtsstatus des Schelfs sind geregelt in der Seerechtskonvention vom 10. 12. 1982 (in Kraft seit 16. 11. 1994). Die Aufteilung des Schelfs unter der Nordsee ist zusätzlich geregelt durch Verträge der Bundesrepublik Deutschland vom 28. 1. und 25. 11. 1971 mit Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien auf der Grundlage eines Urteils des Internationalen Gerichtshofes vom 20. 1. 1969. Innerstaatlich unterliegt die Ausbeutung der Bodenschätze des zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Teils des Schelfs den Bestimmungen des Bundesbergsgesetzes vom 13. 8. 1980. Danach gelten alle Bodenschätze in diesem Bereich als »bergfrei« (Bergrecht). Die bergrechtlichen Verwaltungsaufgaben nimmt das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld wahr, soweit nicht das Deutsche Hydrographische Institut, der Bundesgrenzschutz oder die Zollverwaltung zuständig sind. Über die Genehmigungen für Forschungshandlungen und für die Errichtung und den Betrieb von Transitrohrleitungen entscheidet das Deutsche Hydrographische Institut, soweit es sich um die Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer über dem Schelf und des Luftraums über diesen Gewässern handelt.
U.-D. Klemm: Die seewärtige Grenze des Festlandsockels (1976);
B. Rüster: Die Rechtsordnung des Festlandsockels (1977);
B. Erkki: Der Festlandsockel im Recht der Europ. Gemeinschaften (1982);
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Wasser als Lebensraum
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Schẹlf, der od. das; -s, -e [engl. shelf = Riff; Brett, 1↑Bord; vgl. mniederd. schelf = Brettergestell; 1↑Regal] (Geogr.): Festlandsockel: der europäische S.; die -e der Kontinente; der zum Staatsgebiet Dänemarks gehörende Teil des -s.
Universal-Lexikon. 2012.