Frei|wil|li|ge(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der sich aus freiem Willen zu etwas, bes. zur Armee od. zum Kriegsdienst, meldet
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Frei|wil|li|ge, die/eine Freiwillige; der/einer Freiwilligen, die Freiwilligen/zwei Freiwillige:
1. weibliche Person, die freiwillig u. ohne Bezahlung eine bestimmte Aufgabe od. Arbeit übernimmt.
2. weibliche Person, die aufgrund einer freiwilligen [Länger]verpflichtung beim Militär Dienst tut.
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Freiwillige,
Militärwesen: allgemeine Bezeichnung für die freiwillig in einer Streitmacht Kriegs- beziehungsweise Wehrdienstleistenden, im Unterschied zu den gesetzlich zum Militärdienst Verpflichteten. Heute unterscheidet man Freiwillige, die im Frieden entweder in der Wehrpflichtarmee des eigenen Landes über die gesetzlich vorgeschriebene Wehrdienstdauer hinaus Dienst leisten (so z. B. in der Bundeswehr die Zeit- und Berufssoldaten) oder die in die Berufsarmee (Freiwilligenarmee) ihres Landes eintreten (so in den USA und in Großbritannien; in Deutschland zur Zeit der Weimarer Republik, Reichswehr). Freiwillige, die sich im Ersten oder im Zweiten Weltkrieg zum Militärdienst meldeten, wurden Kriegsfreiwillige genannt. - Bis zur Einführung der Wehrpflicht Ende des 18./Anfang des 19. Jahrhunderts. setzten sich die Kriegsvölker - abgesehen von den griechischen und römischen Bürgerheeren, den germanischen Volksaufgeboten und den Heeren der Lehnspflichtigen im Mittelalter - im Wesentlichen aus freiwilligen, zum Teil auch gepressten Söldnern zusammen.
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Frei|wil|li|ge, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der aufgrund einer freiwilligen [Länger]verpflichtung beim Militär Dienst tut.
Universal-Lexikon. 2012.