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vergeben
zusprechen; (einen Preis) verleihen; zuerkennen; erteilen; verzeihen; begnadigen; amnestieren; exkulpieren (fachsprachlich); nachsehen; entschuldigen; außer Haus erledigen lassen (von); outsourcen; auslagern

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ver|ge|ben [fɛɐ̯'ge:bn̩], vergibt, vergab, vergeben <tr.; hat:
1. (geh.) verzeihen:
sie hat ihm die Kränkung vergeben; die Sache ist vergeben und vergessen; <auch itr.> vergib mir.
Syn.: entschuldigen, nachsehen.
2. jmdm. eine Aufgabe o. Ä. übertragen, jmdm. etwas geben:
eine Arbeit, einen Auftrag, eine Stelle vergeben; der erste Preis wurde an eine Amerikanerin vergeben; die Landesgartenschau wurde damals nach Schwerin vergeben.
Syn.: zuteilen.
3. sich (Dativ) etwas, nichts vergeben: seinem Ansehen durch ein Tun schaden, nicht schaden:
er glaubte, sich etwas zu vergeben, wenn er seine Fehler zugeben würde; gib doch endlich nach – du vergibst dir doch dabei nichts!

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ver|ge|ben 〈V. 143; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \vergeben
1. weggeben
2. verteilen, austeilen, verkaufen (Eintrittskarten)
3. übertragen (Amt, Auftrag)
4. verschenken, überlassen, abgeben, abtreten (Besitz)
● ich habe noch einige Eintrittskarten zu \vergeben; sein: eine Stelle ist noch zu \vergeben ● er ist schon \vergeben er ist schon verheiratet, befindet sich in einer festen Beziehung; heute Abend bin ich schon \vergeben bin ich bereits eingeladen, habe ich schon etwas vor; die Stelle ist schon \vergeben schon besetzt; die Stelle ist noch nicht \vergeben noch frei
II 〈V. intr. u. V. tr.〉 jmdm. (etwas) \vergeben verzeihen ● vergib mir! ● dem Beichtenden seine Sünden \vergeben; jmdm. ein Unrecht \vergeben
III 〈V. refl.〉
1. sich \vergeben (beim Kartenausgeben) falsch geben
2. sich etwas \vergeben seiner Würde, seinem Ansehen schaden
● du vergibst dir nichts, wenn du das tust

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ver|ge|ben <st. V.; hat [mhd. vergeben, ahd. fargeban]:
1. (geh.) verzeihen:
sie hat ihm das Unrecht, die Schuld, seinen Fehler [nicht, längst] vergeben;
Schluss damit, die Sache ist vergeben und vergessen;
<auch ohne Akk.-Obj.:> vergib mir.
2. etw., worüber man als Angebot, Auftrag o. Ä. verfügt, an jmdn. geben, ihm übertragen:
eine Stelle, einen Auftrag v.;
die Stiftung hat drei Stipendien zu v.;
es sind noch Eintrittskarten zu v.;
der Friedensnobelpreis wurde an eine Amerikanerin vergeben;
die Bundesgartenschau wurde nach Magdeburg vergeben;
<häufig im 2. Part.:> ich bin Samstag schon vergeben (habe schon etwas vor);
seine Töchter sind alle schon vergeben (verlobt od. verheiratet).
3. seinem Ansehen, seiner Würde o. Ä. schaden:
fürchtete er, seiner Würde etwas zu v.?;
sich <Dativ> [et]was, nichts v. (seinem Ansehen durch ein Tun [nicht] schaden).
4. (Sport) eine günstige Gelegenheit, ein Tor, einen Punkt o. Ä. zu erzielen, nicht ausnutzen:
auf den letzten Metern vergab die Läuferin die Chance zum Sieg;
ein Tor, einen Elfmeter v.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> Müller erreichte den Ball noch, aber er vergab (traf nicht ins Tor).
5. (Kartenspiele)
a) <v. + sich> beim Austeilen der Karten einen Fehler machen:
du hast dich vergeben;
b) (die Karten) falsch austeilen:
du hast die Karten vergeben.

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ver|ge|ben <st. V.; hat [mhd. vergeben, ahd. fargeban; 6: spätmhd. vergeben mit vergift = vergiften, eigtl. = in böser Absicht Gift geben; später meist ohne Obj.]: 1. (geh.) verzeihen: sie hat ihm die Kränkung, das Unrecht, die Schuld, seinen Fehler [nicht, längst] vergeben; Vielleicht hätte er ihm zuvor seine Sünden vergeben (Schaper, Kirche 24); Schluss damit, die Sache ist vergeben und vergessen; <auch ohne Akk.-Obj.:> vergib mir; Sündern zu v., war sie nicht imstande (Reich-Ranicki, Th. Mann 182). 2. etw., worüber man als Angebot, Auftrag o. Ä. verfügt, an jmdn. geben, ihm übertragen: eine Stelle, einen Auftrag, eine Lizenz v.; Ferienjobs am Dümmer See ... vergibt der Naturschutzbund (natur 5, 1991, 28); Wenn ... nicht alle im Wahlkreis zu besetzenden Sitze vergeben werden können ... (Fraenkel, Staat 359); die Stiftung hat drei Stipendien zu v.; es sind noch Eintrittskarten zu v.; der Friedensnobelpreis wurde an eine Amerikanerin vergeben; der Ärztetag, die Bundesgartenschau wurde nach Magdeburg vergeben; <häufig im 2. Part.:> ich bin Samstag schon vergeben (habe schon etwas vor); seine Töchter sind alle schon vergeben (verlobt od. verheiratet); das ist doch vergebene (seltener; vergebliche) Mühe; Ü Sie kann nicht dulden, dass der Vater Zuneigungen vergibt, die ihr gehören (Strittmatter, Der Laden 191). 3. seinem Ansehen, seiner Würde o. Ä. schaden: Oder fürchtete er nur, seiner kaiserlichen Würde etwas zu v. ...? (Thieß, Reich 520); *sich <Dativ> [et]was, nichts v. (seinem Ansehen durch ein Tun [nicht] schaden). 4. (Sport) eine günstige Gelegenheit, ein Tor, einen Punkt o. Ä. zu erzielen, nicht ausnutzen: auf den letzten Metern vergab die Läuferin die Chance zum Sieg; ein Tor, einen Elfmeter v.; <auch ohne Akk.-Obj.:> Müller erreichte den Ball noch, aber er vergab (traf nicht ins Tor). 5. (Kartenspiel) a) <v. + sich> beim Austeilen der Karten einen Fehler machen: du hast dich vergeben; b) (die Karten) falsch austeilen: du hast die Karten vergeben. ∙ 6. [jmdm.] Gift geben, [jmdn.] vergiften: Was für Kabalen habt ihr angezettelt, mich aus dem Weg zu räumen? ... Mich im Schlaf zu erdrosseln? ... Mir im Wein oder im Schokolade zu v.? (Schiller, Räuber IV, 2); <mit Präp.-Obj.:> Ich würde den ewig hassen, der mir (= an meiner Stelle) ihm jetzt mit Gift vergäbe, der mir ihn meuchelmörderisch aus dem Wege räumte (Goethe, Clavigo IV, 2). ∙ 7. aufgeben (7 b), [auf etw.] verzichten: Sollen wir uns und dem Kaiser die Gerechtsame v.? - Wenn wir nur Leute hätten, sie zu behaupten (Goethe, Götz IV); Meine Herrn! ... keiner von Ihnen kann ein Haar breit von seinen Rechten v., ohne zugleich die Seele des ganzen Staats zu verraten (Schiller, Fiesco IV, 6).

Universal-Lexikon. 2012.