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Da|tiv 〈m. 1; Gramm.; Abk.: Dat.〉 dritter Fall der Deklination; Sy Wemfall; → Lexikon der Sprachlehre [verkürzt <lat. casus dativus „Gebefall“; zu lat. dare „geben“; → datum]
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da|tiv [lat. dativus = das Geben betreffend]: nennt man eine chemische Bindung, die sich von einem elektronenreichen zu einem elektronenärmeren Atom oder einer Gruppe erstreckt (↑ Koordinationsbindung, vgl. capto-dativ).
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Da|tiv, der; -s, -e [lat. (casus) dativus = das Geben betreffend(er Fall), zu: dare, ↑ datum] (Sprachwiss.):
1. Kasus, in dem häufig das Objekt eines intransitiven Verbs u. bestimmte Umstandsangaben stehen; Wemfall, dritter Fall (Abk.: Dat.):
die Präposition »bei« regiert heute ausschließlich den D.;
das Substantiv steht im D.
2. Wort, das im Dativ (1) steht:
der Satz enthält mehrere -e.
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Dativ
[lateinisch casus dativus »Gebefall«] der, -s/-e, Sprachwissenschaft: 1) Wemfall, ein Kasus, der die Sache oder Person bezeichnet, der die Aussage der Verbalhandlung gilt oder zu der sie in indirekter Beziehung steht, z. B. »den Kindern«, in dem Satz »die Mutter erzählt den Kindern eine Geschichte« (affiziertes Objekt, effiziertes Objekt). 2) Wort, das im Dativ 1) steht.
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Da|tiv, der; -s, -e [lat. (casus) dativus = das Geben betreffend(er Fall), zu: dare, ↑datum] (Sprachw.): 1. Kasus, in dem häufig das Objekt eines intransitiven Verbs u. bestimmte Umstandsangaben stehen; Wemfall, dritter Fall: die Präposition „bei“ regiert heute ausschließlich den D.; das Substantiv steht im D.; Abk.: Dat. 2. Wort, das im ↑Dativ (1) steht: der Satz enthält mehrere -e.
Universal-Lexikon. 2012.