migrieren; ausräumen; verlagern; räumen; vergeben (an); außer Haus erledigen lassen (von); outsourcen
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aus||la|gern 〈V. tr.; hat〉
1. an einen anderen Ort bringen u. dort aufbewahren
2. Teile einer Firma, einer Behörde o. Ä. an einen anderen Ort verlegen
● Kunstgegenstände und Hausrat während des Krieges \auslagern; die Produktion auslagern; Ware \auslagern
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aus|la|gern <sw. V.; hat:
1. (Wert-, Kunstgegenstände) zum Schutz vor möglicher Zerstörung an einen sicheren Ort bringen:
während des Krieges waren die Gemälde des Museums ausgelagert.
2. (eingelagerte Bestände) aus dem Lager herausnehmen u. zum Verkauf bringen:
Warenbestände a.
3. (eine Firma, Behörde o. Ä. od. Teile davon) an einen anderen Ort verlegen:
die Abteilung wird aus dem Konzern ausgelagert.
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Auslagern,
Metallkunde: Aushärtung.
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aus|la|gern <sw. V.; hat: 1. (Wert-, Kunstgegenstände) zum Schutz vor möglicher Zerstörung an einen sicheren Ort bringen: während des Krieges waren die Gemälde des Museums ausgelagert. 2. (eingelagerte Bestände) aus dem Lager herausnehmen u. zum Verkauf bringen: Bisher wurden etwa 21 000 t (= Butterbestände) im Rahmen der laufenden Aktion ausgelagert (Welt 2. 8. 65, 11). 3. eine Firma, Behörde o. Ä. od. Teile davon an einen anderen Ort verlegen: Teile der TU München ... sollen für das neu zu gründende Kompetenzzentrum nach Straubing ausgelagert werden (SZ 26. 2. 99, 6).
Universal-Lexikon. 2012.