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ex|kul|pie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 jmdn. od. sich \exkulpieren rechtfertigen, von Schuld entlasten [<neulat. exculpare „von Schuld befreien, rechtfertigen“]
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ex|kul|pie|ren <sw. V.; hat (Rechtsspr., bildungsspr.):
vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, befreien; rechtfertigen.
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ex|kul|pie|ren <sw. V.; hat (Rechtsspr., bildungsspr.): vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, befreien; rechtfertigen: der Täter wurde durch das psychiatrische Gutachten exkulpiert; <meist e. + sich:> er kann sich nicht e.; Können sich die Eltern e., brauchen sie nicht zu zahlen, andernfalls haften sie allein (Bergsträßer Anzeiger 9. 1. 70, 6); Wenn du dich bei deinem Gott dafür e. möchtest (Rolf Schneider, November 254).
Universal-Lexikon. 2012.