Akademik

erteilen
zusprechen; (einen Preis) verleihen; zuerkennen; vergeben

* * *

er|tei|len [ɛɐ̯'tai̮lən]:
aufgrund einer Funktion oder einer Berechtigung geben, zuteilwerden lassen, zukommen lassen:
jmdm. einen Rat, einen Befehl, eine Vollmacht, eine Auskunft erteilen; sie erteilte ihm eine Abfuhr, eine Lektion.

* * *

er|tei|len 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \erteilen zuteilen, zuweisen, geben, gewähren ● der Papst erteilte der Pilgergruppe eine Audienz; jmdm. einen Auftrag, einen Befehl, eine Vollmacht \erteilen; eine Auskunft, einen Rat \erteilen; die Erlaubnis zum Baden \erteilen; jmdm. ein Lob, eine Rüge, einen Tadel, Verweis \erteilen; die Prokura \erteilen; Unterricht in Deutsch \erteilen Deutsch unterrichten; jmdm. in einer Diskussion das Wort \erteilen ihn bitten, zu reden, Stellung zu nehmen

* * *

er|tei|len <sw. V.; hat [mhd. erteilen, ahd. irteilen = Recht zuteilen, ein Urteil sprechen]:
aufgrund seiner Funktion od. einer Berechtigung geben, zuteilwerden lassen, zukommen lassen:
jmdm. einen Rat, eine Auskunft, eine Rüge, einen Verweis e.;
dem Vorstand wurde Entlastung erteilt;
sie erteilt keinen Unterricht mehr (sie unterrichtet nicht mehr).

* * *

er|tei|len <sw. V.; hat [mhd. erteilen, ahd. irteilen = Recht zuteilen, ein Urteil sprechen]: aufgrund seiner Funktion od. einer Berechtigung geben, zuteil werden lassen, zukommen lassen: jmdm. einen Rat, einen Befehl, eine Vollmacht, eine Auskunft, eine Genehmigung, einen Tadel, eine Rüge, einen Verweis, eine Lektion, (ugs.:) einen Denkzettel e.; dem Vorstand wurde Entlastung erteilt; er erteilt keinen Unterricht mehr (er unterrichtet nicht mehr).

Universal-Lexikon. 2012.