Akademik

Rechenschaft
Zurechnungsfähigkeit; Verantwortlichkeit; Verantwortung

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Re|chen|schaft ['rɛçn̩ʃaft], die; -:
Auskunft, die man jmdm. über etwas gibt, wofür man verantwortlich ist:
über jeden ausgegebenen Cent Rechenschaft ablegen, geben; über sein Privatleben ist man dem Chef keine Rechenschaft schuldig; jmdn. für etwas zur Rechenschaft (Verantwortung) ziehen.

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Rẹ|chen|schaft 〈f. 20; unz.〉 Bericht, Auskunft über Tun u. Lassen, das Sichverantworten ● \Rechenschaft ablegen, geben; jmdm. \Rechenschaft über sein Handeln ablegen; von jmdm. \Rechenschaft fordern, verlangen; den Schuldigen zur \Rechenschaft ziehen

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Rẹ|chen|schaft, die; - [spätmhd. (md.) rechinschaft = (Geld)berechnung, Rechnungsablegung]:
nähere Umstände od. Gründe anführende Auskunft, die man jmdm. über etw. gibt, wofür man verantwortlich ist:
sie musste ihrem Mann über ihr Handeln R. geben;
er musste [vor ihr] über jeden Euro R. ablegen;
über sein Privatleben ist man dem Chef keine R. schuldig;
jmdn. [für etw.] zur R. ziehen (jmdn. [für etw.] zur Verantwortung ziehen).

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Rẹ|chen|schaft, die; - [spätmhd. (md.) rechinschaft = (Geld)berechnung, Rechnungsablegung]: nähere Umstände od. Gründe anführende Auskunft, die man jmdm. über etw. gibt, wofür man verantwortlich ist: sie musste ihrem Mann über ihr Handeln, über jede Stunde R. geben; er musste [vor ihr] über jeden Pfennig R. ablegen; man verlangte von dem Minister R. über die Missstände in der Wirtschaft; Was werden unsere Väter tun, wenn wir ... vor sie hintreten und R. fordern? (Remarque, Westen 184); weil ich niemandem außer Gott R. über meine Taten und Gedanken schulde (Stern, Mann 271); über sein Privatleben ist man dem Chef keine R. schuldig; jmdn. [für etw.] zur R. ziehen (jmdn. [für etw.] zur Verantwortung ziehen); sich der R. entziehen (geh.; sich seiner Pflicht, Rechenschaft abzulegen, entziehen).

Universal-Lexikon. 2012.