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ge|ste|hen [gə'ʃte:ən], gestand, gestanden <tr.; hat:1. (etwas Unrechtes [das getan zu haben man verdächtigt wird]) zugeben:
eine Schuld gestehen; sie hat die Tat gestanden; er hat gestanden, dass er den Mord begangen hat; »Ich habe dein Zimmer durchsucht«, gestand er beschämt; <auch itr.> der Verdächtige hat gestanden.
Syn.: ↑ auspacken (ugs.), ↑ beichten, ↑ bekennen, ein Geständnis ablegen, geständig sein, sein Gewissen erleichtern.
2. freimütig mitteilen:
er gestand ihr seine Liebe; ich muss gestehen, dass ich großen Hunger habe; offen gestanden habe ich Angst vor dieser Entscheidung.
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ge|ste|hen 〈V. tr. 251; hat〉 (jmdm.) etwas \gestehen (eine Tat, Schuld, Neigung o. Ä.) mitteilen, zugeben, bekennen ● hat der Verbrecher gestanden?; er hat mir gestanden, dass ...; jmdm. seine Liebe \gestehen; ein Verbrechen \gestehen; die (volle) Wahrheit \gestehen; ich muss mit Beschämung \gestehen, dass ...; offen gestanden, ist es mir lieber, wenn ... [<ahd. gistan „stehen bleiben, hintreten (zu einer Aussage), einräumen“]
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ge|ste|hen <unr. V.; hat [mhd. gestēn, ahd. gistān, eigtl. = zur Aussage vor Gericht treten, zu ↑ stehen]:
a) eine Tat, ein Unrecht, das man begangen hat, zugeben, bekennen:
die Tat, das Verbrechen g.;
er hat ihr alles gestanden;
<auch ohne Akk.-Obj.:> keiner der Angeklagten hat gestanden;
b) (Gefühle, einen Sachverhalt) offen aussprechen:
die Wahrheit g.;
jmdm. seine Liebe g.;
ich muss zu meiner Schande g., dass ich vergessen habe, das Buch zurückzugeben;
offen gestanden, ich habe keine rechte Lust dazu.
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ge|ste|hen <unr. V.; hat [mhd. gestēn, ahd. gistān, eigtl. = zur Aussage vor Gericht treten, zu ↑stehen]: a) eine Tat, ein Unrecht, das man begangen hat, zugeben, bekennen: die Tat, das Verbrechen g.; er hat alles gestanden; er hat ihr sein Vergehen gestanden; <auch ohne Akk.-Obj.:> keiner der Angeklagten hat gestanden; b) Gefühle, einen Sachverhalt offen aussprechen: die Wahrheit g.; jmdm. seine Liebe g.; ich muss zu meiner Schande g., dass ich vergessen habe, das Buch zurückzugeben; offen gestanden, ich habe keine rechte Lust dazu.
Universal-Lexikon. 2012.