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Erdölbevorratung
Erdölbevorratung,
 
Vorratshaltung von Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Sicherung der Energieversorgung gemäß dem Erdölbevorratungsgesetz in der Fassung vom 6. 4. 1998. Diese Bevorratungspflicht besteht für den Erdölbevorratungsverband, eine der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Wirtschaft unterstehende Körperschaft des öffentlichen Rechts (errichtet 1978; Sitz: Hamburg). Die gesamten Pflichtvorräte entsprechen der durchschnittlichen Einfuhr und der Herstellung von Erdölerzeugnissen der letzten drei Jahre von 90 Tagen. Zwangsmitglieder des Erdölbevorratungsverbandes (2000: 130) sind die Hersteller und Importeure von Erdölerzeugnissen, die über Beiträge die Tätigkeit des Erdölbevorratungsverbandes finanzieren. Diese Beiträge werden seit dem 1. 12. 1978 erhoben. Aufkommen: 1999/2000 (Ist) 925 Mio. DM, 2000/01 (Soll) 996 Mio. DM.

Universal-Lexikon. 2012.