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voll|stre|cken [fɔl'ʃtrɛkn̩] <tr.; hat:(einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen:
[an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe vollstrecken; ein Testament vollstrecken.
Syn.: ↑ abwickeln, ↑ ausführen, ↑ durchführen, 1↑ durchziehen (ugs.), ↑ erledigen, in die Tat umsetzen, ins Werk setzen (geh.), ↑ machen, ↑ realisieren.
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voll|strẹ|cken 〈V. tr.; hat〉 ein Urteil \vollstrecken ausführen, vollziehen (Urteil) ● ein Todesurteil an jmdm. \vollstrecken; das Urteil wurde bereits vollstreckt
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voll|strẹ|cken <sw. V.; hat [eigtl. = bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]:
1.
a) (Rechtsspr.) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen:
[an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe v.;
ein Testament v.;
die vollstreckende Gewalt (Exekutive);
b) <v. + sich> (selten) sich vollziehen.
2. (Sportjargon) ausführen u. dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen:
einen Strafstoß v.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> er vollstreckte blitzschnell.
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voll|strẹ|cken <sw. V.; hat [eigtl. = bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]: 1. a) (Rechtsspr.) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen: [an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe v.; ein Testament v.; im Gegensatz zum Staatsgerichtshof der Weimarer Republik, dessen Entscheidungen der Reichspräsident vollstreckte (Fraenkel, Staat 341); dass sie die Kündigung nicht vollstreckt hatte ... (Domin, Paradies 135); die vollstreckende Gewalt (Exekutive); b) <v. + sich> (selten) sich vollziehen. 2. (Sport Jargon) ausführen u. dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen: einen Strafstoß v.; <auch o. Akk.-Obj.:> er vollstreckte blitzschnell.
Universal-Lexikon. 2012.