Akademik

abwickeln
abrollen; auflösen (Geschäft); abschaffen; durchführen; ausführen; leisten; verrichten; bewerkstelligen; vollführen; erledigen

* * *

ab|wi|ckeln ['apvɪkl̩n], wickelte ab, abgewickelt <tr.; hat:
1. von etwas wickeln /Ggs. aufwickeln/: er hat den Draht [von der Rolle] abgewickelt.
Syn.: abspulen.
2. in einer von der Sache her gegebenen Abfolge erledigen:
Aufträge, Geschäfte [rasch, ordnungsgemäß] abwickeln.
Syn.: arrangieren, ausführen, durchführen, 1 durchziehen, ins Werk setzen (geh.), verrichten.
3. liquidieren (1):
ihre Firma in Jena wurde abgewickelt.
Syn.: auflösen, schließen, zumachen.

* * *

ạb||wi|ckeln 〈V. tr.; hat
1. Binde, Garn, Knäuel \abwickeln von der Rolle wickeln, abrollen
2. ein Geschäft, einen Auftrag \abwickeln ordnungsgemäß erledigen, für einen reibungslosen Ablauf sorgen
3. auflösen (Institution, Betrieb)

* * *

ạb|wi|ckeln <sw. V.; hat:
1. (Aufgewickeltes, Aufgerolltes) vom Knäuel, von der Rolle u. Ä. wickeln:
ein Kabel a.;
ich wick[e]le den Faden ab;
ich wickelte [mir] den Verband ab.
2.
a) ordnungsgemäß ausführen, erledigen:
ein Geschäft, einen Auftrag a.;
b) ordnungsgemäß ablaufen lassen:
eine Veranstaltung a.
3. <a. + sich> ordnungsgemäß hintereinander ablaufen:
der Verkehr wickelt sich reibungslos ab.
4. (Wirtsch.) liquidieren (1 a):
eine Firma, ein Unternehmen a.

* * *

ạb|wi|ckeln <sw. V.; hat: 1. (Aufgewickeltes, Aufgerolltes) vom Knäuel, von der Rolle u. Ä. wickeln: ich wick[e]le den Faden ab; ein Kabel a.; ich wickelte [mir] den Verband ab. 2. a) ordnungsgemäß ausführen, erledigen: ein Geschäft, einen Auftrag a.; können bei dem Kauf alle anderen Dinge, wie Finanzierung ..., über das Haus Opel Haas abgewickelt werden (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, XI); b) ordnungsgemäß ablaufen lassen: eine Veranstaltung a. 3. <a. + sich> ordnungsgemäß hintereinander ablaufen: der Verkehr wickelt sich reibungslos ab. 4. (Wirtsch.) liquidieren (1 a): eine Firma, ein Unternehmen a.; Aufgelöst - oder, wie es im Vereinigungsdeutsch heißt „abgewickelt“ (Spiegel 5, 1991, 50); Ü Bis zum 2. Januar dürfen jene akademischen Einrichtungen in der Ex-DDR „abgewickelt“ werden, die eine „deutlich veränderte Aufgabenstellung“ erhalten sollen (Spiegel 1, 1991, 24).

Universal-Lexikon. 2012.