amtlich; glaubwürdig; dienstlich; nachschlagbar; wohlbekannt; wohldefiniert; nachlesbar; allgemein verfügbar
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of|fi|zi|ell [ɔfi'ts̮i̯ɛl] <Adj.> /Ggs. inoffiziell/:1.
a) in amtlichem Auftrag; dienstlich:
die offizielle Reise der Kanzlerin nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt offiziell geführt; etwas offiziell ankündigen, verbieten.
b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [und daher glaubwürdig]:
eine offizielle Nachricht, Verlautbarung; ihre offizielle Ernennung zur Staatssekretärin; etwas offiziell bestätigen.
2. sehr förmlich und unpersönlich, ohne Privatheit:
ein offizieller Empfang; jmdm. einen offiziellen Besuch abstatten; es ging ganz offiziell zu.
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of|fi|zi|ẹll 〈Adj.〉 Ggs inoffiziell
2. öffentlich (bekannt)
● \offizieller Anzug (vorgeschriebener) dunkler Anzug; ein \offizieller Besuch, Empfang; er nahm wieder seinen \offiziellen Ton an; etwas \offiziell bekanntmachen; ist diese Nachricht, Neuigkeit schon \offiziell?; sie stehen sehr \offiziell miteinander sehr förmlich, nicht freundschaftlich; sich \offiziell verloben; er wurde wieder \offiziell (nach einigen privaten Bemerkungen) [<frz. officiel]
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of|fi|zi|ẹll <Adj.> [frz. officiel < spätlat. officialis]:
1.
a) in amtlichem Auftrag; dienstlich:
etw. o. ankündigen, verbieten;
<subst.:> bei der Eröffnung der Olympischen Spiele marschieren mehr Offizielle als Sportler ein;
b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [u. daher glaubwürdig]; amtlich:
eine -e Verlautbarung;
eine Anordnung von -er Seite, Stelle;
vom -en Kurs abweichen;
die Kabinettsliste ist jetzt o.;
etw. o. bestätigen;
ich kann dir jetzt o. (als [amtlich] verbürgt) sagen, dass du die Prüfung bestanden hast.
2. förmlich:
eine -e Feier;
die -e Namensgebung findet morgen statt;
plötzlich wurde sie ganz o. (unpersönlich, kühl).
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offiziẹll
[französisch, von spätlateinisch officialis »zum Amt gehörend«], 1) dienstlich; von einer Behörde ausgehend, bestätigt, amtlich; 2) förmlich.
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of|fi|zi|ẹll <Adj.> [frz. officiel < spätlat. officialis]: 1. a) in amtlichem Auftrag; dienstlich: die -e Reise des Kanzlers nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt o. geführt; jmdn. o. mit der Geschäftsführung betrauen; etw. o. ankündigen, verbieten; Vorsichtig ... hat die US-Regierung den inzwischen o. präsentierten sowjetischen Abrüstungsvorschlag aufgenommen (Basler Zeitung 2. 10. 85, 5); <subst.:> bei der Eröffnung der Olympischen Spiele marschieren mehr Offizielle als Sportler ein; b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [u. daher glaubwürdig]; amtlich: eine -e Verlautbarung; ihre -e Ernennung zur Staatssekretärin; eine Anordnung von -er Seite, Stelle; vom -en Kurs abweichen; es kam zum -en Bruch; das -e Bonn (die Bonner Regierungsstellen); die Kabinettsliste ist jetzt o.; etw. o. bestätigen; ich kann dir jetzt o. (als [amtlich] verbürgt) sagen, dass du die Prüfung bestanden hast; das Staatsoberhaupt, das o. demnächst achtzig Jahre alt wird (NZZ 12. 10. 85, 3); Benzin darf nämlich ganz o. sauerstoffhaltige Additive enthalten (natur 3, 1991, 71). 2. förmlich: eine -e Feier; die -e Namensgebung findet morgen statt; plötzlich wurde sie ganz o. (unpersönlich, kühl); Sie stiegen die Stufen des Verwaltungsgebäudes hinauf, das durch die Sandsteinplatten und roten Ziegelmauern sehr o. wirkte (Kemelman [Übers.], Dienstag 22).
Universal-Lexikon. 2012.