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dienst|lich ['di:nstlɪç] <Adj.>:a) die Ausübung des Amts, des Berufs betreffend; hinsichtlich des Dienstes:
eine dienstliche Angelegenheit; ich bin dienstlich (wegen meines Dienstes) verhindert.
b) amtlich, offiziell:
das ist ein dienstlicher Befehl; plötzlich wurde der Chef ganz dienstlich (unpersönlich, formell, frostig).
Syn.: ↑ geschäftlich.
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dienst|lich 〈Adj.〉
1. den Dienst betreffend, zu ihm gehörig
2. 〈fig.; umg.〉 unpersönlich, ernsthaft, offiziell
● eine \dienstliche Angelegenheit; ein \dienstlicher Befehl; ein \dienstliches Schreiben; \dienstlich verhindert sein (am Kommen); eine \dienstliche Miene aufsetzen; er wurde wieder \dienstlich
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dienst|lich <Adj.> [mhd. dienestlich = dienstbeflissen]:
a) das Amt, den Dienst betreffend:
ein -es Schreiben;
eine rein -e Angelegenheit;
er ist d. unterwegs;
er ist d. verhindert;
b) streng offiziell:
ein -er Befehl;
der Brief ist in einem -en Ton abgefasst;
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dienst|lich <Adj.> [mhd. dienestlich = dienstbeflissen]: a) das Amt, den Dienst betreffend: ein -es Schreiben; es handelt sich um eine rein -e Angelegenheit; er ist häufig d. (beruflich) unterwegs; er ist d. (wegen Dienstgeschäften) verhindert; sie erfuhr, dass er am Wochenende auf zwei oder drei Monate d. ins Grenzgebiet reisen musste (Bieler, Mädchenkrieg 503); b) streng offiziell: ein -er Befehl; der Brief ist in einem -en Ton abgefasst; plötzlich wurde der Vorgesetzte ganz d. (unpersönlich, formell, frostig).
Universal-Lexikon. 2012.