Kon|to|kor|rẹnt 〈n. 11〉
1. laufende Rechnung, Verbindung zweier Geschäftspartner, bei der die gegenseitigen Leistungen u. Verpflichtungen einander gegenübergestellt u. regelmäßig abgerechnet werden
2. = laufendes → Konto
[<ital. conto corrente „laufende Rechnung“]
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Kon|to|kor|rẹnt, das; -s, -e [ital. conto corrente = laufende Rechnung]:
1. (Wirtsch.) im Rahmen einer dauernden Geschäftsverbindung vereinbarte periodische Abrechnung[sweise], bei der die beiderseitigen Leistungen laufend in Form eines Kontos verbucht werden.
2. <o. Pl.> (Buchf.) die Personenkonten umfassender Bereich der Buchführung.
3. (Buchf.) Hilfsbuch der doppelten Buchführung mit den Konten der Kunden u. Lieferanten.
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Kontokorrẹnt
[italienisch conto corrente »laufende Rechnung«] das, -s/-e, zum einen der die Personenkonten, d. h. die Konten der Kunden (Debitoren) und der Lieferanten (Kreditoren) umfassende Bereich der Buchführung (Kontokorrentbuch), zum anderen ein Konto, dessen Führung handelsrechtlich geregelt ist (§§ 355 ff. HGB), dem ein meist formlos geschlossener Kontokorrentvertrag zugrunde liegt und auf dem alle gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden, die zwischen zwei Parteien im Rahmen einer Geschäftsbeziehung entstehen.
Forderungen und Verbindlichkeiten auf einem Kontokorrentkonto werden in regelmäßigen Abständen aufgerechnet und gelten bis auf den festgestellten Saldo als getilgt. Geläufig ist das Kontokorrent v. a. aus dem Bankgeschäft. Im Rahmen dieses Kontokorrentgeschäfts kann die Bank dem Kunden vertraglich einen Höchstbetrag (Kreditlimit) zusagen, bis zu dem er über sein Guthaben hinaus verfügen darf (Kontokorrentkredit). Dies ist die wichtigste Form kurzfristiger Bankkredite an Unternehmen (Betriebskredit, Betriebsmittelkredit) und Privatpersonen (Dispositions- oder Überziehungskredit). Der Kontokorrentkredit ermöglicht es den Kunden, die Inanspruchnahme des Kredits genau ihrem kurzfristigen, zum Teil täglichen Finanzierungsbedarf anzupassen. Er kann Personalkredit oder gesicherter Kredit sein (u. a. durch Hinterlegung von Wertpapieren, durch Abtretung von Forderungen, Bürgschaften). Da Diskont-, Akzept-, Lombardkredite und Darlehen meist auf den Kontokorrentkonten gebucht werden, ist der Kontokorrentkredit im weiteren Sinne der wichtigste Bankkredit.
Das Kontokorrentkonto einer Bank bei einer anderen Bank heißt Nostrokonto, vonseiten der anderen Bank Vostro- oder Lorokonto.
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Kon|to|kor|rẹnt, das; -s, -e [ital. conto corrente = laufende Rechnung]: 1. (Wirtsch.) im Rahmen einer dauernden Geschäftsverbindung vereinbarte periodische Abrechnung[sweise], bei der die beiderseitigen Leistungen laufend in Form eines Kontos verbucht werden. 2. <o. Pl.> (Buchf.) die Personenkonten umfassender Bereich der Buchführung. 3. (Buchf.) Hilfsbuch der doppelten Buchführung mit den Konten der Kunden u. Lieferanten.
Universal-Lexikon. 2012.