Per|so|nal|kre|dit 〈m. 1; Wirtsch.〉 Bankkredit, der ohne materielle Absicherung auf Vertrauensbasis gewährt wird [<Personal... + Kredit]
* * *
Per|so|nal|kre|dit, der (Wirtsch.):
ohne Sicherung, auf das Ansehen der Person hin gewährter Kredit.
* * *
Personalkredit,
Kredit, der hinsichtlich der Besicherung weder die Kriterien für den Real- noch für den Kommunalkredit erfüllt. Zu unterscheiden sind ungedeckte Personalkredite (Blankokredite), die ohne besonders vereinbarte Sicherheiten allein im Vertrauen auf die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Kreditnehmers gewährt werden, und gedeckte (besicherte) Personalkredite, die z. B. gegen Grundpfandrechte, Pfandrechte an Wertpapieren, Wechseln, Edelmetallen, Sicherungsübereignung von Waren, Bürgschaft oder Mithaftung gewährt werden.
* * *
Per|so|nal|kre|dit, der (Wirtsch.): ohne Sicherung, auf das Ansehen der Person hin gewährter Kredit.
Universal-Lexikon. 2012.