Dispokredit
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Über|zie|hungs|kre|dit, der (Bankw.):
Dispositionskredit.
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Überziehungskredit,
Dispositionskredit, von einer Bank formlos ohne besondere Sicherheiten eingeräumter Kredit für gelegentliche Inanspruchnahme. Die Bank lässt entweder die Überziehung eines Kontokorrentkontos (der Überziehungskredit ist insofern ein Kontokorrentkredit) oder eines vereinbarten Kreditbetrags zu oder vereinbart den Überziehungskredit widerruflich mündlich beziehungsweise schriftlich. Der Überziehungskredit wird zwar kurzfristig gewährt, kann aber bei ordnungsgemäßer Kontoführung durch kontinuierliche Prolongation zu einem mittel- bis langfristigen Kredit werden. Die Bank berechnet in der Regel neben den Sollzinsen besondere Überziehungszinsen und eine Überziehungsprovision. Falls der Überziehungskredit ein Konsumentenkredit ist, gelten besondere Regelungen (Verbraucherkreditgesetz).
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Über|zie|hungs|kre|dit, der (Bankw.): Dispositionskredit: teure -e; jmdm. einen Ü. von bis zu 5 000 Mark einräumen.
Universal-Lexikon. 2012.