Kreditoren
[lateinisch-italienisch »Gläubiger«], Singular Kreditor der, -s, Buchführung: Verbindlichkeiten, die durch Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf Kredit (Zielkauf) entstehen und auf besonderen Kreditorenkonten verbucht werden. Auf dem Kreditorensachkonto wird der Stand der gesamten Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber allen Lieferanten, im Kontokorrentbuch (Personenkonto) dagegen die Verbindlichkeiten gegenüber dem einzelnen Lieferanten ausgewiesen. Kreditoren sind in der Bilanz auf der Passivseite als »Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen« aufzuführen. Die Saldierung mit Debitoren ist verboten. - Im Bankwesen Bezeichnung für die auf der Passivseite der Bankbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern.
Universal-Lexikon. 2012.