In|ven|ta|ri|sa|ti|on 〈[ -vɛn-] f. 20〉 Inventaraufnahme
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In|ven|ta|ri|sa|ti|on, die; -, -en:
Bestandsaufnahme des Inventars.
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Inventarisation
die, -/-en,
1) allgemein: die Bestandsaufnahme (z. B. eines Nachlasses).
2) Kunstwissenschaft: topographische, wissenschaftliche Erfassung von Baudenkmälern als Grundlage für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie erfüllt ihre Aufgabe nicht nur als Verwaltungsinstrument, sondern verfolgt das Ziel, durch Vermittlung von Denkmalkenntnis das allgemeine Erhaltungsinteresse zu wecken. Über die Geschichte der Denkmäler und über deren charakterisierende Darstellung kommt sie zu einer würdigenden Bedeutungsanalyse und begründet damit die Erhaltungswürdigkeit der Denkmäler. Gegenstand der Inventarisation sind heute alle ortsgebundenen Denkmalformen mit ihrem Zubehör, vom Grenzstein bis zum Stadtdenkmal. Soweit zum Verständnis des gegenwärtigen Denkmalbestandes notwendig, werden auch untergegangene Denkmäler behandelt.
Denkmalinventare gibt es schon seit dem 16. Jahrhundert (z. B. Epitaphienbücher; B. de Montfaucons »Les monuments de la monarchie française«, 5 Bände, 1729-33); die Tradition der älteren topographischen Literatur (Merian) ist ebenfalls von der Inventarisation aufgenommen. Seinen Ursprung hat das Inventar in der Denkmalliste, wie sie mit dem Entstehen des Denkmalschutzes als öffentliche Aufgabe in der zweiten Phase der Französischen Revolution gefordert wurde, in Deutschland zuerst nachdrücklich von K. F. Schinkel 1815. Ihre bisher größte Blüte erlebte die Inventarisation in den Jahrzehnten um 1900, vorausgehend Preußen 1870 mit dem Inventar des soeben erworbenen Regierungsbezirks Kassel. Grundlegend waren die von Paul Clemen verfassten »Kunstdenkmäler der Rheinprovinz« (ab 1891 erschienen) und die »Kunstdenkmäler von Bayern« (ab 1892 erschienen), für die Georg Hager 1904 Grundsätze entwickelte. Ab 1907 erschienen die Bände der Österreich. Kunsttopographie, 1927 die der Kunstdenkmäler der Schweiz. Frankreich wurde durch das von A. Malraux veranlasste »L'inventaire général des monuments et des richesses artistiques de la France« (1964) vorbildlich für eine moderne Inventarisation. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auch Kurzinventare, Stadtkernatlanten und Kunsttopographien; 1978-90 erschienen »Die Bau- und Kunstdenkmale in der DDR«, seit 1981 erscheint die »Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland«. Daneben werden weiter Denkmallisten geführt, gefordert von den neueren Denkmalschutzgesetzen. Außerdem wurden und werden Sonderinventare für einzelne Denkmalgattungen erstellt, z. B. die Kircheninventare der skandinavischen Länder, »INSA. Inventar der neueren Schweizer Architektur, 1850-1920« (1982 ff.) sowie die von verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen herausgegebenen Corpuswerke wie das »Corpus vitrearum medii aevi« (1956 ff.). - Das europäische kulturelle Erbe wird durch die 1963 gegründete, unter der Schirmherrschaft des Europarats stehende Vereinigung Inventory of the European Cultural Heritage (I. E. C. H.; Sitz: Straßburg) inventarisiert. Das Welterbe, das die von der UNESCO als solche anerkannten Weltkulturgüter und Naturdenkmäler erfasst, wird in der Liste des Welterbes (englisch World Heritage List) verzeichnet.
E. Frodl-Kraft: Die österr. Kunsttopographie. Betrachtungen sub specie fundatoris, in: Österr. Ztschr. für Kunst- u. Denkmalpflege, Jg. 28 (Wien 1974);
Eine Zukunft für unsere Vergangenheit. Denkmalschutz u. Denkmalpflege in der Bundesrep. Dtl.. .., bearb. v. M. Petzet u. W. Wolters, Ausst.-Kat. Münchner Stadtmuseum u. a. (1975);
T. Breuer: Die Baudenkmäler u. ihre Erfassung - Ausführl. Darst. aus der Sicht des Kunsthistorikers, in: Schutz u. Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrep. Dtl. Ein Hb., hg. v. A. Gebeßler u. W. Eberl (1980);
Actes du Colloque sur les Inventaires des Biens Culturels en Europe (Paris 1984);
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In|ven|ta|ri|sa|ti|on, die; -, -en: Bestandsaufnahme des Inventars.
Universal-Lexikon. 2012.