Scheidemünzen,
ursprünglich kleine Münzen, bei deren Verwendung Käufer und Verkäufer kleine Wertdifferenzen ausgleichen und sich dadurch »scheiden« (auseinander gehen) konnten. Im modernen Sinn versteht man unter Scheidemünzen unterwertig ausgeprägte Münzen (Metallwert ist geringer als der aufgeprägte Nennwert). Bei Einführung der Goldwährung im Deutschen Reich 1873 wurden alle Kupfer- und Silbermünzen (1 Pfennig bis 5 Mark) zu Scheidemünzen. In Deutschland sind alle Münzen Scheidemünzen. Der Annahmezwang ist in § 3 Münzgesetz vom 16. 12. 1999 geregelt (Zahlungsmittel). Die Scheidemünzen werden in Deutschland im Auftrag und für Rechnung des Bundes geprägt und durch die Deutsche Bundesbank in Umlauf gesetzt. Der Münzgewinn fließt in den Bundeshaushalt (Schlagschatz). - Bargeld
Universal-Lexikon. 2012.