Akademik

Goldparität
Gọld|pa|ri|tät 〈f. 20; unz.〉 Verhältnis der Währungen untereinander, an ihrem Goldwert gemessen

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Goldparität,
 
Wirtschaft: 1) im Goldstandard durch Währungsgesetzgebung festgelegter Goldgehalt einer Währungseinheit; 2) aufgrund des gesetzlichen Goldgehaltes sich ergebendes Wertverhältnis zwischen zwei Währungen (Goldwährung).

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Gọld|pa|ri|tät, die (Wirtsch.): a) im Goldstandard festgelegter Goldgehalt einer Währungseinheit; b) Wertverhältnis zwischen zwei Währungen aufgrund des festgelegten Feingoldgehaltes.

Universal-Lexikon. 2012.