Ver|äu|ße|rung 〈f. 20; bes. Rechtsw.〉 das Veräußern, das Veräußertwerden
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Ver|äu|ße|rung, die; -, -en (bes. Rechtsspr.):
das Veräußern; das Veräußertwerden.
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Ver|äußerung,
rechtlich die Übertragung eines Rechts (v. a. des Eigentums) an einem Gegenstand auf eine andere Person.
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Universal-Lexikon. 2012.