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Beteiligungsfinanzierung
Be|tei|li|gungs|fi|nan|zie|rung, die (Wirtsch.):
Beschaffung von Eigenkapital mithilfe von Kapitaleinlagen bereits beteiligter od. neu hinzukommender Gesellschafter.

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Beteiligungsfinanzierung,
 
Form der Eigenfinanzierung, bei der Eigenkapital durch Geld- oder Sacheinlagen von bereits vorhandenen oder neu hinzutretenden Gesellschaftern eines Unternehmens beschafft wird. Die Beteiligungsfinanzierung erfolgt bei einer AG durch Ausgabe neuer Aktien und bei der GmbH durch Übernahme von Anteilen am Stammkapital. Personengesellschaften beschaffen sich Eigenmittel durch Einlagen der Gesellschafter. Einem Einzelunternehmen kann neues Eigenkapital durch Übertragung von Privatvermögen in das Betriebsvermögen zugeführt werden. (Finanzierung)

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Be|tei|li|gungs|fi|nan|zie|rung, die (Wirtsch.): Beschaffung von Eigenkapital mithilfe von Kapitaleinlagen bereits beteiligter od. neu hinzukommender Gesellschafter.

Universal-Lexikon. 2012.