überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; gewähren; überantworten; übergeben; beschenken; bescheren; schenken; zusichern; reservieren; zuteilen; vorbehalten; zurückhalten; belegen
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wid|men ['vɪtmən], widmete, gewidmet:1. <tr.; hat (als Zeichen der Verehrung o. Ä.) ein eigenes künstlerisches, wissenschaftliches Werk für einen anderen bestimmen:
er widmete seine Sinfonien dem König; sie hat die Erstausgabe handschriftlich ihrem Ehemann gewidmet.
2.
a) <tr.; hat ausschließlich für jmdn. oder zu einem gewissen Zweck bestimmen, verwenden:
er hat der Sache nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet; sie widmete ihre freie Zeit der Malerei.
b) <+ sich> sich (jmds., einer Sache) annehmen; sich eingehend (mit jmdm., einer Sache) beschäftigen:
sie widmet sich ganz ihrem Beruf; du musst dich den Gästen widmen.
Syn.: ↑ arbeiten an, ↑ behandeln, beschäftigt sein mit, eingehen auf, sich ↑ hingeben, sich abgeben mit (ugs.), sich aufhalten bei/mit, sich auseinandersetzen mit, sich ↑ befassen mit, sich einlassen auf, sich hineinknien in (ugs.).
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wịd|men 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdm. od. einer Sache etwas \widmen zueignen, darbringen, schenken, verehren ● jmdm. ein Buch \widmen als Zeichen der Freundschaft od. Verehrung zueignen; sein Leben der Kunst, der Wissenschaft \widmen; seine Zeit einer Sache \widmen seine Zeit mit einer S. verbringen; Herrn X gewidmet von Y (in Büchern)
II 〈V. refl.〉 sich jmdm. od. einer Sache \widmen sich eingehend mit jmdm. od. einer Sache beschäftigen ● sie widmet sich ganz ihren Kindern; sie widmet sich ganz der Pflege des Kranken
[<mhd. widemen <ahd. widimen „(mit einer Schenkung) ausstatten“; zu widamo „Aussteuer, Brautgabe, Kirchengut“; → Wittum]
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wịd|men <sw. V.; hat [mhd. widemen, ahd. widimen, zu mhd. wideme, ahd. widimo ↑ (Wittum), eigtl. = mit einer Schenkung ausstatten]:
1. jmdm. etw., bes. ein künstlerisches, wissenschaftliches Werk, als Ausdruck der Verbundenheit, Zuneigung, des Dankes o. Ä. symbolisch zum Geschenk machen; jmdm. etw. zueignen:
jmdm. ein Buch, Gedicht, eine Sinfonie w.
2.
a) ausschließlich für jmdn. od. zu einem gewissen Zweck bestimmen, verwenden:
sein Leben der Kunst w.;
sie widmete den ganzen Abend seinen Eltern;
einer Sache nicht die richtige Aufmerksamkeit w.;
b) <w. + sich> sich intensiv mit jmdm., etw. beschäftigen:
sich wissenschaftlichen Arbeiten w.;
heute kann ich mich dir ganz w.
3. (Amtsspr.) einer bestimmten öffentlichen Benutzung o. Ä. übergeben.
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wịd|men <sw. V.; hat [mhd. widemen, ahd. widimen, zu mhd. wideme, ahd. widimo (↑Wittum), eigtl. = mit einer Schenkung ausstatten]: 1. jmdm. etw., bes. ein künstlerisches, wissenschaftliches Werk, als Ausdruck der Verbundenheit, Zuneigung, des Dankes o. Ä. symbolisch zum Geschenk machen; jmdm. etw. zueignen: jmdm. ein Buch, Gedicht, eine Sinfonie w.; eine der aufgeschlagenen Ausgaben ist Julius Streicher handschriftlich gewidmet (Gregor-Dellin, Traumbuch 134). 2. a) ausschließlich für jmdn. od. zu einem gewissen Zweck bestimmen, verwenden: sein Leben der Kunst w.; Er ... machte nicht einmal in seinem Leben Urlaub, um seine freie Zeit ganz der Bundeself w. zu können (Kicker 82, 1981, 42); sie widmete den ganzen Abend seinen Eltern; einer Sache nicht die richtige Aufmerksamkeit w.; Sechs Seiten werden der Frage gewidmet (befassen sich mit der Frage), ob Thomas Mann schon vor dem Ersten Weltkrieg in Paris war (Reich-Ranicki, Th. Mann 259); b) <w. + sich> sich intensiv mit jmdm., etw. beschäftigen: sich wissenschaftlichen Arbeiten w.; ... jener Klöppeleien und Schnitzereien eben, denen die armen Gebirgsbauern und deren Frauen und Kinder winters sich widmeten (Heym, Schwarzenberg 152); heute kann ich mich dir ganz w.; Er hatte braune Augen, erkannte sie, obwohl er sie selten ansah, sondern sich ganz Frau Sellmann widmete (sich ganz auf sie konzentrierte; Bieler, Mädchenkrieg 85). 3. (Amtsspr.) einer bestimmten öffentlichen Benutzung o. Ä. übergeben: Namens der Stadt Saarbrücken ... widme ich hiermit förmlich ... folgende Straßen im Stadtteil Bübingen (Saarbr. Zeitung 5./6. 4. 80, 24).
Universal-Lexikon. 2012.