Akademik

gewähren
widmen; überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; überantworten; übergeben; beschenken; bescheren; schenken; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; zulassen; bewilligen; lassen; gestatten; sanktionieren; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen; erlauben

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ge|wäh|ren [gə'vɛ:rən]:
1. <tr.; hat:
a) (etwas Gewünschtes o. Ä.) großzügig geben, bewilligen:
die Bank gewährte dem Unternehmen einen hohen Kredit; die Kirche gewährte den Flüchtlingen Unterkunft und Schutz.
Syn.: einräumen, erlauben, zugestehen, zuteilwerden lassen.
b) (geh.) (jmds. Wunsch o. Ä.) erfüllen:
er hat ihm die Bitte gewährt.
Syn.: entsprechen.
2. jmdn. gewähren lassen: jmdn. bei seinem Tun nicht stören, nicht hindern:
statt den Unfug zu unterbinden, ließ sie die Kinder gewähren.
Syn.: jmdn. weitermachen lassen.

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ge|wah|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 jmdn. od. etwas \gewahren bemerken, erblicken, entdecken [<mhd. gewarn;wahren]

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ge|wah|ren <sw. V.; hat [mhd. gewarn, zu gewahr] (geh.):
[unvermutet] jmdn., etw., was sich aus etw. Ungeordnetem herauslöst, sehen:
in der Ferne eine Gestalt, die Stadt g.;
die Wache hatte ihn nicht gewahrt.

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ge|wah|ren <sw. V.; hat [mhd. gewarn, zu ↑gewahr] (geh.): 1. [unvermutet] jmdn., etw., was sich aus etw. Ungeordnetem herauslöst, sehen: in der Ferne eine Gestalt, die Stadt g.; die Wache hatte ihn nicht gewahrt. 2. durch Einfühlung, Beobachtung wahrnehmen, erkennen: jmds. Veränderung, die großen Linien eines Plans g.; Fast unbewusst gewahrte sie das Interesse an ihr, das im Ton seiner höhnischen Kritik lag (Andersch, Sansibar 119).

Universal-Lexikon. 2012.