widmen; überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; gewähren; übergeben; beschenken; bescheren; schenken
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über|ant|wor|ten [y:bɐ'|antvɔrtn̩] <tr.; hat (geh.):1. (jmdm.) die volle Verantwortung (für jmdn., etwas) übertragen:
das Kind wurde den Pflegeeltern überantwortet.
2. jmdm., einer Sache ausliefern:
der Täter wurde dem Richter überantwortet.
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über|ạnt|wor|ten 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas od. eine Person \überantworten ausliefern, jmds. Verantwortung übergeben ● ein Kind den Großeltern (zur Erziehung) \überantworten; einen Verbrecher dem Gericht \überantworten
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über|ạnt|wor|ten <sw. V.; hat (geh.):
1. jmdn., etw. in jmds. Obhut u. Verantwortung geben, jmdm. anvertrauen:
ein Kind Pflegeeltern ü.;
Funde dem Museum ü.
2. jmdm., einer Sache ausliefern:
einen Verbrecher dem Gericht, der Gerechtigkeit ü.
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über|ạnt|wor|ten <sw. V.; hat (geh.): 1. jmdn., etw. in jmds. Obhut u. Verantwortung geben, jmdm. anvertrauen: ein Kind Pflegeeltern ü.; Funde dem Museum ü.; dass der Rat des Bezirkes das ganze Gebiet ab sofort der hiesigen Jagdgesellschaft überantwortet hat (Freie Presse 24. 11. 89, 3). 2. jmdm., einer Sache ausliefern: der Verbrecher wurde dem Gericht, der Gerechtigkeit überantwortet; Man überantwortete ihn daraufhin der Folter (Süskind, Parfum 290).
Universal-Lexikon. 2012.