Car|ri|er 〈[ kæ̣rıə(r)] m. 3〉
1. 〈internationale Bez. für〉
1.1 Transportgesellschaft, Luftverkehrsgesellschaft
1.2 = Vancarrier
2. 〈Chem.〉 Stoff, der den Transport von Substanzen besorgt
[engl., „Spediteur, Beförderer, Träger“]
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1) in der Stoffwechselphysiologie ein Stoff, der einen anderen durch Biomembranen hindurch zu transportieren vermag, z. B. Ionophore, Transportproteine wie Nonactin als C. für Ionen, Hämoglobin für Sauerstoff, Coenzym A für Acylgruppen, Cholsäuren für Fettsäuren (↑ Konjugat)
2) in der Immunologie ein Makromol., das ein Hapten anlagert u. dadurch Eigenschaften eines Antigens erhält;
4) in der Nuklearmedizin der das Radionuklid tragende Stoff;
5) in der Textilfärberei ein Zusatzstoff (Schlepper), der ein rascheres Aufziehen des Farbstoffs auf die Faser bewirkt;
6) in der Gaschromatographie das Trägergas (Schleppgas), in der Wasserdampf- oder Extraktivdestillation die Schleppflüssigkeit;
7) in der Technik ein Wärme- bzw. Kälteübertragungsmittel, z. B. Salzschmelzen, Kühlsole. Vgl. Träger.
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Car|ri|er ['kærɪɐ], der; -s, -[s] [engl. carrier, zu: to carry = tragen, befördern < afrz. carier, zu lat. carrus = Karren]:
Unternehmen, das Personen od. Güter zu Wasser, zu Land u. in der Luft befördert.
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I Carrier
[dt. »Überbringer«], Bezeichnung für den Betreiber eines Telekommunikationsdiensts (Netzbetreiber).
II
Carrier
[engl.], Trägersignal.
III
Carrier
1) Chemie und Technik: Bezeichnung für stofftragende oder stoffübertragende Substanzen; z. B. in der Gaschromatographie für das Trägergas; in der Katalysatortechnik für stark poröse Materialien, die mit dünnen Molekülschichten von Katalysatoren belegt sind; in der Textilfärberei für Hilfsmittel zum Übertragen wasserunlöslicher Farbstoffe aus dem Färbebad auf die Faser; in der Pharmazie für (flüssige) Substanzen, die ein in ihnen gelöstes Arzneimittel durch bestimmte Gewebe »hindurchzutragen« vermögen; in der Biochemie Bezeichnung für membrangebundene (außer dem Acyl-Carrier-Protein) Proteine, die den aktiven oder passiven Transport polarer, niedermolekularer Substanzen (Zucker, Aminosäuren, Ionen) durch Membranen hindurch bewirken. Durch spezifische Bindungsstellen für die zu transportierenden Stoffe wirken Carrier sehr selektiv.
2) Transportwesen: international gebräuchliche Bezeichnung v. a. für eine Luftverkehrsgesellschaft, die Passagiere und Luftfracht gewerblich befördert; auch für entsprechende Unternehmen zu Wasser und zu Lande.
Carrier
[kar'je], Jean-Baptiste, französischer Politiker, * Yolet (bei Aurillac) 16. 3. 1756, ✝ (hingerichtet) Paris 16. 12. 1794; veranlasste im Winter 1793/94 als Kommissar des Konvents in Nantes die berüchtigten Massenhinrichtungen (»noyades«), denen etwa 16 000 Menschen zum Opfer fielen.
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Car|rier ['kærɪə], der; -s, -s [engl. carrier, zu: to carry = tragen, befördern < afrz. carier, zu lat. carrus = Karren]: Unternehmen, das Personen od. Güter zu Wasser, zu Land u. in der Luft befördert: Die C. nutzen den neuen Güterzug für den Transport ihrer Luftfrachtsendungen (Handelsblatt 19. 11. 98, 45).
Universal-Lexikon. 2012.