Bụ̈r|ger|haus 〈n. 12u〉 städtisches Wohnhaus, bes. des 15.-17. Jh.
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Bụ̈r|ger|haus, das:
1. städtisches Wohnhaus eines Bürgers.
2. öffentliches Gebäude in einer [größeren] Kommune, in dem sich Räume für Veranstaltungen o. Ä., soziale Einrichtungen, Freizeiträume u. Ä. befinden.
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Bürgerhaus,
das Familienwohnhaus der städtischen Bevölkerung seit der Entstehung von Städten, in Mitteleuropa seit dem Frühmittelalter, konnte seit dem 12. Jahrhundert auch der Berufsausübung dienen; Blütezeit im 15. und 16. Jahrhundert; vom städtischen Herrenhaus (Palais) und neuzeitlichen Mietshaus abzugrenzen. Schöpfer des Bürgerhauses waren Handwerker und Kaufleute, die oft zugleich Ackerbürger waren. Die Bürgerhäuser entsprachen den Bauernhäusern ihrer Nachbarschaft und sind aus diesen (unter Verzicht auf Stall und Scheune) entstanden. Die landschaftlich verschieden ausgeprägten Typen des Bauernhauses finden sich daher in städtischen Abwandlungen wieder.
Das oberdeutsche Bürgerhaus fußt auf dem Mehrraumhaus, das seit dem 3. Jahrtausend v. Chr. nachzuweisen ist. Handwerk und Handel blieben zu ebener Erde, im »Gewölbe«, die Wohnräume, oft mit Erker, lagen im Obergeschoss. Rückwärtig abgesetzte Hofbauten verband man durch Galerien, aus denen sich der Arkadenhof entwickelte. Die Straßenfront wurde bemalt und mit Stuck verziert. Als Ausgangsform findet sich vielfach das »Zweifeuerhaus« mit einem Herdraum als Küche oder Werkstatt und einer heizbaren Stube.
Das hessische Bürgerhaus, vom unteren Neckar bis nördlich Marburgs vorherrschend, war ein Fachwerkhaus. Es bestand aus einer höheren Halle, die meist geteilt war. Über ihr befanden sich Wohnraum und Küche. Im 2. Obergeschoss lag der Speicher. Wegen des hohen Erdgeschosses gehört dieses Bürgerhaus zum niederdeutschen Haustypus, die vertikale Nutzungsgliederung entspricht jedoch mehr dem oberdeutschen Bürgerhaus.
Das niederdeutsche Bürgerhaus herrscht nördlich der Linie Mosel-Südharz-Berlin-Posen vor. Es geht auf die bis zum 5. Jahrhundert v. Chr. nachzuweisende nordwesteuropäische Halle zurück. Diese wurde über das niederdeutsche Bauernhaus (niederdeutsches Hallenhaus) zum städtischen Haus mit Diele. Man gliederte das Haus v. a. innen durch Einbauten und Unterteilungen. Der Einraum (Diele) diente der Berufsausübung ebenso wie dem Haushalt. Anbauten wurden hofwärts an den bestehenden Bau angefügt. Die Wohnung lag im (erhöhten) Erdgeschoss, zur Straße hin erweitert durch Beischläge und Ausluchten; gegen Ende des Mittelalters richtete man auch die oberen Geschosse zum Wohnen ein. Die Schauseite erhielt einen Treppengiebel.
Das holländisch-niederrheinisch-Danziger Bürgerhaus mit nichtzentraler, straßenseitiger Diele, Geschossbildung in der Mitte und Tendenzen zur Hofbildung ist eine Mischform aus den genannten Typen. Im Mittelalter entstand das Patrizierhaus, das sich in Größe und Ausstattung vom städtischen Bürgerhaus unterschied. Aus der Vermischung nördlicher und südlicher Bauformen entstand das bis ins 19. Jahrhundert übliche Einheitshaus mit Sockel und Dreiecksgiebel. Über städtische Wohnungen der nachfolgenden Zeit Wohnhaus.
waren in Mitteleuropa zuerst Holz, Lehm, Stroh, Schilfrohr; allmählich zunehmend auch Backstein, Werkstein, Schiefer, während Holz nur noch für Decken, Dachstuhl und Ausbau verwendet wurde. Der Übergang von Holz zu Stein war landschaftlich verschieden. Im 17./18. Jahrhundert herrschte im Bereich Rhein/Warthe der Holzbau vor, Backstein war in Niederdeutschland, Oberschwaben, im westlichen Bayern und in Schlesien verbreitet, Naturstein in Österreich und der Schweiz, im östlichen Bayern und zum Teil in Franken, der Oberpfalz, Sachsen und im Wesergebiet, Schiefer für Dächer und Wandbekleidung am unteren Mittelrhein, im Bergischen Land, in der Oberpfalz und in Thüringen.
Das Dt. B., auf zahlr. Bde. ber. (1959 ff.).
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Bụ̈r|ger|haus, das: 1. städtisches Wohnhaus eines Bürgers. 2. (veraltend) Bürgerfamilie: seine Frau stammte aus einem wohlhabenden B. 3. öffentliches Gebäude in einer [größeren] Kommune, in dem sich Räume für Veranstaltungen o. Ä., soziale Einrichtungen, Freizeiträume u. Ä. befinden.
Universal-Lexikon. 2012.