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Mietshaus
Miets|haus ['mi:ts̮hau̮s], das; -es, Mietshäuser ['mi:ts̮hɔy̮zɐ]:
größeres Wohnhaus, in dem man zur Miete wohnt:
in einem Mietshaus wohnen.

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Miets|haus 〈n. 12ugrößeres Haus mit (meist vielen) Mietwohnungen

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Miets|haus, das:
[größeres] Wohnhaus, in dem jmd. zur 1Miete (2) wohnt.

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Mietshaus,
 
Wohnhaus mit mehreren vermietbaren Wohnungen; Mehrfamilienhaus im Gegensatz zum Einfamilienhaus; kann als mehrstöckiges Einzelhaus, Wohnblock oder Hochhaus frei stehen; in der traditionellen Form bildet es meist mit angrenzenden Mietshaus eine geschlossene Häuserzeile. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt durch ein gemeinsames Treppenhaus oder einen gemeinsamen Außen- beziehungsweise Innengang.
 
Literatur:
 
U. Herlyn: Wohnen im Hochhaus (1970);
 
Neue Siedlungen u. alte Viertel. Städtebaul. Komm. aus der Sicht der Bewohner, hg. v. G. G. Dittrich (1973);
 
Verdichtete Wohnformen, hg. v. S. Nagel u. a. (1974);
 
Wohnungsbau. Nutzungstypen, Grundrißtypen, Wohnungstypen, Gebäudetypen, hg. v. H. Deilmann u. a. (31980);
 J. F. Geist u. K. Kürvers: Das Berliner M., 3 Bde. (1980-89).

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Miets|haus, das: [größeres] Wohnhaus, in dem jmd. zur 1Miete (2) wohnt.

Universal-Lexikon. 2012.