Akademik

Angriff
Übergriff; Überfall; Offensive; Sturm; Aggression; Überfall (auf); Einfall (in)

* * *

An|griff ['angrɪf], der; -[e]s, -e:
1.
a) das Angreifen /Ggs. Verteidigung/: einen Angriff abwehren.
Syn.: Aggression, Anschlag, Attacke, Offensive, Sturm, Überfall.
b) das Ergreifen der Initiative im sportlichen Wettkampf, um dem Gegner Vorteile abzugewinnen:
einen Angriff starten.
2. heftige, aggressive Kritik:
persönliche Angriffe gegen jmdn. richten.
Syn.: Anpfiff (ugs.), Anschiss (salopp), Feindseligkeit, Rüffel (ugs.), Rüge, Tadel, Verweis, Vorwurf.
3. etwas in Angriff nehmen: mit etwas beginnen:
eine Arbeit in Angriff nehmen.
Syn.: an etwas herangehen, etwas anfassen, etwas angehen, etwas aufnehmen.

* * *

Ạn|griff 〈m. 1
1. das Angreifen
2. Beginn, Eröffnung des Kampfes
3. 〈Sp.〉
3.1 das Ergreifen der Initiative, Versuch, einen Punktgewinn zu erzielen
3.2 Gesamtheit der Angriffsspieler
4. 〈fig.〉 Beleidigung, Vorgehen gegen, Beschimpfung, Anklage, scharfer Vorwurf
● einen \Angriff abwehren, zurückschlagen; um den drohenden \Angriff abzuwenden, wurden Verhandlungen aufgenommen; auf \Angriff umschalten von der Verteidigung zum Angriff übergehen; sich gegen jmds. \Angriffe wehren; ein Werk in \Angriff nehmen es beginnen; zum \Angriff übergehen

* * *

Ạn|griff , der; -[e]s, -e [mhd. an(e)grīf, ahd. anagrif = Berührung, Umarmung]:
1.
a) das Angreifen (1 a) eines Gegners; Offensive; Eröffnung eines Kampfes:
heftige, feindliche, terroristische, militärische, atomare -e;
einen A. auf/gegen das Nachschublager fliegen, abwehren, vortragen, abschlagen;
zum A. übergehen;
b) (Sport) beim sportlichen Wettkampf Versuch, dem Gegner Vorteile abzugewinnen, ihn zu besiegen:
einen A. starten, parieren;
einen gegnerischen A. unterbinden;
c) Gesamtheit der Angriffsspieler:
der A. war ausgesprochen schlecht.
2. heftige [aggressive] Kritik; Anfeindung:
versteckte, massive -e gegen jmdn. richten;
heftigen -en ausgesetzt sein;
die Abwehr von -en gegen den Staat.
3.
etw. in A. nehmen (mit etw. beginnen; etw. entschlossen anpacken: eine Arbeit in A. nehmen).

* * *

Angriff,
 
1) Militärwesen: Bezeichnung für aktive, die Initiative ergreifende militärische Handlungen auf allen Ebenen (taktisch, operativ, strategisch), zu Land, zu Wasser und in der Luft, die darauf gerichtet sind, den Gegner überraschend zu treffen und zu schlagen und so eine Entscheidung herbeizuführen. Der Vorteil des Angreifers besteht darin, den Ort und den Zeitpunkt der militärischen Handlung bestimmen zu können. Grundsätzlich wirkt der Angriff durch Bewegung, Feuer und die Richtung, in der er geführt wird; sein Ziel ist es, unter Raumgewinn gegnerische Kräfte zu zerschlagen oder zurückzuwerfen. Nach der Größenordnung und Zielsetzung von Angriffshandlungen unterscheidet man einerseits den großräumigen strategischen Angriff (Offensive), andererseits den taktischen und den operativen Angriff mit begrenztem Ziel, der im Sprachgebrauch der Bundeswehr als eine der drei Gefechtsarten definiert wird; er lässt sich in der Regel in die Phasen »Annäherung«, »Einbruch«, »Kampf durch die Tiefe«, »Durchbruch« und »Erreichen des Ziels« einteilen.
 
Angriffsarten (taktisch und operativ): Man unterscheidet nach der Art des Ansatzes und der operationellen Durchführung zwischen dem Frontalangriff und dem gegen Flanke und Rücken des Gegners gerichteten Umfassungsangriff. Beide können je nach Art der Vorbereitung entweder als Angriff aus der Bewegung (ohne längere Vorbereitung gegen schwachen Feind, um günstige Lage auszunutzen) oder als Angriff nach Bereitstellung (mit längerer Vorbereitung: Versammlung, Einweisung und logistische Versorgung der beteiligten Truppen, Unterstützungsfeuer schwerer Waffen) geführt werden. Oft dient der Angriff auf der taktischen Ebene nur dazu, den Gegner zu täuschen (Scheinangriff), eigene Truppen zu entlasten (Entlastungsangriff), ein bestimmtes Gelände in Besitz zu nehmen oder aufzuklären. Der Gegenangriff ist ein (meist taktischer) Angriff, durch den ein vorgedrungener Feind zerschlagen oder geschwächt oder verlorenes Gelände wieder genommen werden soll.
 
 2) Sport: Aktion, die den Gegner in die Verteidigung drängt; in Mannschaftssportarten auch Bezeichnung für den offensiven Mannschaftsteil.
 
 3) Völkerrecht: die einseitige Anwendung von Gewalt durch einen Staat gegenüber einem anderen mit dem Ziel, einen bestehenden Zustand zu verändern. Das moderne Völkerrecht stellt ein grundsätzliches Verbot des daraus entstehenden Angriffskrieges auf; es hat die bis zum Ersten Weltkrieg herrschende Lehre vom freien Kriegführungsrecht (lateinisch »ius ad bellum«) verworfen. Die Realisierung dieses Verbotes wird durch unterschiedliche Auslegung des Begriffs Aggression erschwert. Neben dem Kellogg-Pakt vom 27. 8. 1928 enthält auch die UNO-Satzung in Art. 2 ein allgemeines Gewaltverbot. Entsprechende Bestimmungen finden sich ferner in modernen Verfassungen (Art. 26 GG; Art. 11 der italienischen Verfassung u. a.).

* * *

Ạn|griff, der; -[e]s, -e [mhd. an(e)grīf, ahd. anagrif = Berührung, Umarmung]: 1. a) das Angreifen (1 a) eines Gegners; Offensive; Eröffnung eines Kampfes: heftige, feindliche, atomare -e; Anne hatte die -e (Fliegerangriffe) in Hamburg überstanden (Danella, Hotel 204); einen A. auf/gegen das Nachschublager fliegen, abwehren, vortragen, abschlagen; zum A. übergehen; b) (Sport) beim sportlichen Wettkampf Versuch, dem Gegner Vorteile abzugewinnen, ihn zu besiegen: einen A. starten, parieren; einen gegnerischen A. unterbinden; gelang es ... uns einmal, einen präzisen A. über die Mittellinie vorzutragen (Walter, Spiele 74); In ihr (= der Abseitsfalle) lief sich manch gegnerischer A. tot (Walter, Spiele 163); c) Gesamtheit der Angriffsspieler: der A. war ausgesprochen schlecht. 2. heftige [aggressive] Kritik; Anfeindung: versteckte, massive -e gegen jmdn. richten; heftigen -en ausgesetzt sein; Die erbitterten -e der ... Presse auf das Schandurteil (Feuchtwanger, Erfolg 138); die Abwehr von -en gegen den Staat. 3. *etw. in A. nehmen (mit etw. beginnen; etw. entschlossen anpacken): eine Arbeit in A. nehmen; Ein Hochbau wird dort in A. genommen (Richartz, Büroroman 12).

Universal-Lexikon. 2012.