Ge|wạlt|ver|bot, das:
(von internationalen Organisationen ihren Mitgliedsstaaten auferlegtes) Verbot der Anwendung militärischer Mittel in zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen.
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Gewaltverbot,
Gewaltverzicht.
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Ge|wạlt|ver|bot, das: (von internationalen Organisationen ihren Mitgliedsstaaten auferlegtes) Verbot der Anwendung militärischer Mittel in zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen.
Universal-Lexikon. 2012.