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Überfall
Übergriff; Offensive; Sturm; Angriff; Raub; Raubüberfall; Handstreich; Hinterhalt; Falle; Aggression; Angriff (auf); Einfall (in)

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Über|fall ['y:bɐfal], der; -[e]s, Überfälle ['y:bɐfɛlə]:
a) überraschender Angriff auf eine Person, Einrichtung o. Ä., bei dem der oder die Täter mit [Waffen]gewalt auf jmdn. eindringen, sich seiner bzw. bestimmter Wertgegenstände zu bemächtigen suchen:
ein Überfall auf die Bank.
Zus.: Banküberfall, Raubüberfall.
b) (von Militär ausgeführter) überraschender Angriff, Einfall in fremdes Territorium:
ein feindlicher Überfall; einen Überfall vereiteln.
Syn.: Angriff, Attacke, Einfall, Invasion, Offensive.

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Über|fall 〈m. 1u
1. Angriff, bes. auf den unvorbereiteten Gegner
2. 〈Wasserbau〉 Stelle, an der das Wasser über ein Wehr fließt
● heimtückischer \Überfall; sich gegen einen \Überfall wappnen

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Über|fall, der; -[e]s, …fälle:
plötzlicher, unvermuteter Angriff, bei dem jmd., etw. überfallen (1) wird:
ein dreister, nächtlicher Ü.;
Ü. auf ein Liebespaar, auf die Bank;
Ü Mutters Überfälle (ugs. scherzh.; überraschende Besuche).

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Überfall,
 
1) Im Strafrecht ist der hinterlistige Überfall eine der Tatbestandsalternativen der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes vom 26. 1. 1998, vorher § 223 a).
 
 2) Wasserbau: Strömung mit freier Oberfläche, bei der Wasser über einen in den Abflussquerschnitt eingebauten Körper (z. B. Wehr) fließt. Der Überfall ist vollkommen bei Eintritt eines Fließwechsels vom Strömen zum Schießen (das Unterwasser beeinflusst den Oberwasserspiegel dann nicht), andernfalls ist er unvollkommen.
 
 3) Im Zivilrecht ist das Überfallrecht das Aneignungsrecht an über die Grundstücksgrenze gefallenen Früchten (§ 911 BGB). Der Nachbar ist aber nicht berechtigt, Früchte von überhängenden Ästen selbst abzupflücken oder abzuschütteln. (Überhang 2)

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Über|fall, der; -[e]s, ...fälle: 1. plötzlicher, unvermuteter Angriff, bei dem jmd., etw. ↑überfallen (1) wird: ein dreister, nächtlicher, räuberischer Ü.; Ü. auf ein Liebespaar; der Ü. auf die Bank war gut vorbereitet; Hitlers Ü. auf die Sowjetunion ist ein Ereignis von so enormer Tragweite (K. Mann, Wendepunkt 78); Ü ... um auf ihre (= Großmutters) Überfälle (ugs. scherzh.; überraschenden Besuche) vorbereitet zu sein (Böll, Haus 75). 2. Teil eines Kleidungsstücks, das weit über einen Bund fällt: Er trug einen knielangen Schurzrock ... mit dreieckigem Ü. (Th. Mann, Joseph 753). 3. (Rechtsspr.) das Fallen von Früchten auf das Nachbargrundstück, die dann als Eigentum des Nachbarn gelten.

Universal-Lexikon. 2012.